Sachbezugskarte Referenznummer der Bekanntmachung: OV-PE-011/2022 (vergeben)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sachbezugskarte

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-PE-011/2022 (vergeben)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende.

Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden.

Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen.

Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021).

Bei der Karte soll es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.

Die Einschränkung der Nutzbarkeit sollte sich dabei auf bestimmte Regionen und vertraglich gebundene Akzeptanzpartner beziehen.

Die Karte soll vorrangig in stationären Geschäften einsetzbar sein. Bei einer Nutzung im Internet ist die Verfügbarkeit für sog. Market-Places auszuschließen.

Der Einsatz soll bei Partnern aus den Bereichen Tankstellen, Handelsketten, Supermärkten und Restaurants (Stichworte: Heim/Garten, Elektronik/Technik, Sport/Freizeit, Mode/Kosmetik, Reisen) möglich sein.

Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Mobil Krankenkasse Hühnerposten 2 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gewünscht ist eine Kundenbetreuung sowohl für den Arbeitgeber (z.B. beim Bestellprozess) als auch für die Mitarbeitenden bei Rückfragen zum Handling etc. (z.B. bei Kartenverlust).

Durch den Vertragspartner werden nur die Daten erhoben, die für die Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlich sind.

Im Rahmen der Auftragsvergabe wird zwischen der Mobil Krankenkasse und dem Auftragnehmer auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Diese regelt die mit der Vertragsdurchführung verbundenen Aufgaben und Pflichten bei der Verarbeitung der personen-bezogenen Daten der Mitarbeitenden der Mobil Krankenkasse nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Der Auftragnehmer unterliegt der E-Geld Richtlinie und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem § 19 ZAG.

Die Kartenguthaben der Mitarbeitenden, sowie auch die im Vorfeld durch den Arbeitgeber gezahlten noch nicht zugewiesenen Aufladungsbeträge sind ausfall- und insolvenzgesichert (z.B. durch Bankgarantie, Treuhandkonto, ausgewiesenes Sondervermögen) - vgl. Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 ("PSD2") bzw. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZAG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungsmatrix (Funktionalität, Sicherheit, Kommunikation, etc) / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 75
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Mobil Krankenkasse ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-443552
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDL6518

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.

Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.

Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2022