Sachbezugskarte Referenznummer der Bekanntmachung: OV-PE-011/2022 (vergeben)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachbezugskarte
Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende.
Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden.
Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen.
Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021).
Bei der Karte soll es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.
Die Einschränkung der Nutzbarkeit sollte sich dabei auf bestimmte Regionen und vertraglich gebundene Akzeptanzpartner beziehen.
Die Karte soll vorrangig in stationären Geschäften einsetzbar sein. Bei einer Nutzung im Internet ist die Verfügbarkeit für sog. Market-Places auszuschließen.
Der Einsatz soll bei Partnern aus den Bereichen Tankstellen, Handelsketten, Supermärkten und Restaurants (Stichworte: Heim/Garten, Elektronik/Technik, Sport/Freizeit, Mode/Kosmetik, Reisen) möglich sein.
Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.
Mobil Krankenkasse Hühnerposten 2 20097 Hamburg
Gewünscht ist eine Kundenbetreuung sowohl für den Arbeitgeber (z.B. beim Bestellprozess) als auch für die Mitarbeitenden bei Rückfragen zum Handling etc. (z.B. bei Kartenverlust).
Durch den Vertragspartner werden nur die Daten erhoben, die für die Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlich sind.
Im Rahmen der Auftragsvergabe wird zwischen der Mobil Krankenkasse und dem Auftragnehmer auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Diese regelt die mit der Vertragsdurchführung verbundenen Aufgaben und Pflichten bei der Verarbeitung der personen-bezogenen Daten der Mitarbeitenden der Mobil Krankenkasse nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Der Auftragnehmer unterliegt der E-Geld Richtlinie und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem § 19 ZAG.
Die Kartenguthaben der Mitarbeitenden, sowie auch die im Vorfeld durch den Arbeitgeber gezahlten noch nicht zugewiesenen Aufladungsbeträge sind ausfall- und insolvenzgesichert (z.B. durch Bankgarantie, Treuhandkonto, ausgewiesenes Sondervermögen) - vgl. Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 ("PSD2") bzw. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZAG.
Die Mobil Krankenkasse ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDL6518
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.
Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.
Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland