Tiefbau für erdverlegte Hoch- und Höchstspannungskabel - Herstellung grabenloser Kreuzungen
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbau für erdverlegte Hoch- und Höchstspannungskabel - Herstellung grabenloser Kreuzungen
Übertragungsnetzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH und verbundener Unternehmen.
Folgende Arbeiten im Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH und verbundener Unternehmen sollen über das Qualifizierungssystem vergeben werden:
- Tiefbau für erdverlegte Hoch- und Höchstspannungskabel als Vor-, Unterstützung und Nachbereitung für den Kabelzug durch Dritte.
- Die Bauarbeiten umfassen grabenlose Kreuzungen wie HDDs, Microtunnel, Direct-Pipe sowie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden weiteren Tiefbauarbeiten.
- Zusätzlich können die Arbeiten alle notwendigen Planungen, Vermessungen, Materialbeschaffungen, Bauarbeiten, Projekt- und Baustellenkoordination, Berichte, Prüfungen, Dokumentation sowie Genehmigungen,die über die durch den Bauherrn erwirkten Genehmigungen hinausgehen, umfassen.
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50Hertz Transmission GmbH plant u.a. folgende Projekte mit wesentlichem Erdkabel-Tiefbauanteil in den kommenden Jahren:
- SüdOstLink (SOL) als ausschließliches Onshore Projekt mit einer Trassenlänge von ungefähr 270 km (im Netzgebiet der 50Hertz)
- SüdOstLink+ (SOL+) als ausschließliches Onshore Projekt mit einer Trassenlänge von ungefähr 200 km
- NordOstLink (NOL) als ausschließliches Onshore Projekt mit einer Trassenlänge von ungefähr 100 km (im Netzgebiet der 50Hertz)
- HansaPowerBridge (HPB) Offshore-Projekt mit einer Onshore Trassenlänge von ungefähr 75 km.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
b) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden.
c) Übergabe der Geschäftsberichte, ersatzweise der Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre.
d) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
e) Zertifikate
- SCC (Safety Contractors Certificate) oder vergleichbar
- für Rohrvortrieb: Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961 Anwendung „VMD“
- für HDD Bohrungen: DVGW GW 302
f) jeweils mind. 3 Referenzen
- Anforderungen siehe unten
Zu a), b) & d) : Hierfür ist der zur Verfügung gestellte Bewerberfragebogen zu nutzen.
zu c) & e): Diese sind als Anlage zum Bewerberfragebogen einzureichen.
Zu d): Für die positive Eignung muss der durchschnittliche Gesamtumsatz über die letzten 3 Jahre mind. 10 Mio. EUR pro Jahr betragen.
Zu f): Hierfür ist die zur Verfügung gestellte Referenzliste zu nutzen.
Für Rohrvortrieb:
Vorhaben der letzten 5 Jahre:
1) unter Bahn-Gleisanlagen mit einem Durchmesser >= DN1000 und einer Haltungslänge >= 50 m
2) Einzug von Rohrbündeln in StB-Vortriebs- oder Mantelrohre über eine Länge >= 50m und hydraulischem Verfüllen der Vortriebs- / Mantelrohre mit einer erhärtenden Suspension.
Für HDD-Bohrungen:
Vorhaben der letzten 5 Jahre
1) mit Längen >= 250 m und Bohrlochdurchmesser >= 500 mm
a) im Locker- und
b) im Festgestein (Fels)
2) mit einem Bohrlochdurchmesser >=500 mm und einem Höhenunterschied zwischen Ein- u. Austrittspunkt der Bohrung von mind. 8m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Aufbau der Bewerbung:
1 Bewerberfragebogen
2 Anlagen gemäß Bewerberfragebogen
3 Referenzliste
4 Anlagen gemäß Referenzliste
5 ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen
6 ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Allg. Erläuterungen zum Inhalt:
Jedes interessierte u. rechtlich selbständige Unternehmen muss einen eigenen Antrag stellen. Es kommt bei der Bewertung allein auf das den Antrag stellende Unternehmen an. Anträge von Unternehmen, die in konzernrechtl. Hinsicht mit anderen Unternehmen verbunden sind, gelten nur für u. im Verhältnis zu Unternehmen.
Bewerbungen als Bewerbergemeinschaften (nachfolgend BeG) sind zulässig. BeG haben mit der Bewerbung eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete u. vollständig ausgefüllte BeG-Erklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der BeG mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der BeG hat die unter Ziffer III.1.9) a) bis c) geforderten Erklärungen u. Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen u. Nachweise gemäß Ziffer III.1.9) d), e) u. f) gilt dies eingeschränkt, falls die BeG eine Aufgabenteilung vorsieht u. insofern z.B. bestimmte Referenzen nur von einem BeG-Mitglied vorgelegt werden können; eine ggf. eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der BeG erschöpfend in einer Anlage zur BeG-Erklärung zu erläutern. Für BeG gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
c) Prüfung der Bewerbung:
Die Bearbeitung u. Entscheidung des Antrages auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem erfolgt zeitnah, spätestens entsprechend den Regelfristen nach § 48 Abs. 11 der SektVO.
Fehlende Informationen können nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 SektVO nachgefordert werden.
Bei erfolgreicher Qualifikation wird der Bewerber in einem Verzeichnis (Liste) der qualifizierten Unternehmen aufgenommen u. hierüber informiert.
Wird ein Bewerber nicht qualifiziert, erfolgt dies unter Angabe der Gründe. Wird eine Bewerbung abgelehnt oder die Qualifikation aufgehoben, kann eine neue Bewerbung frühestens 1 Monat nach Zugang der Ablehnung bzw. der Aufhebung gestellt werden.
d) Wahl des Bau-Verfahrens
Das antragstellende Unternehmen soll anzeigen, für welches Bau-Verfahren es sich bewirbt und dementsprechend die dafür vorgesehene Referenzliste verwenden sowie das Zertifikat zur Verfügung zu stellen. Sollte es sich auf beide Bau-Verfahren bewerben, sind analog beide Referenzblätter und Zertifikate abzugeben.
e) Festlegung Bieterkreis:
Es wird beabsichtigt, in den späteren Ausschreibungen maximal 10 Unternehmen, welche im Qualifizierungssystem aufgenommen wurden, zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dazu werden zunächst sämtliche Unternehmen aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob Sie grundsätzlich an einer Angebotsabgabe interessiert sind u. ggf., ob Sie beabsichtigen, als Einzelbieter oder als Teil einer qualifizierten Bewerbergemeinschaft teilzunehmen. Für den Fall, dass mehr als 10 Unternehmen interessiert wären, erfolgt eine Festlegung des Bieterkreises. Für diese Auswahl wird der Auftraggeber die Referenzen gemäß Punkt III.1.9) e) u. f) bewerten. Hierzu werden die Referenzlisten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung gemäß den nachfolgenden Bewertungskriterien wie folgt bewertet:
Die Referenzliste lässt anhand von Anzahl sowie Art und Umfang (u.a. Länge der Kreuzung, Durchmesser, Anzahl der Vorgänge, Bodenbeschaffenheit, Höhenunterschied) in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung ein für die Ausführung der Leistung
4 Pkt.: sehr gutes,
3 Pkt.: gutes,
2 Pkt.: befriedigendes,
1 Pkt.: ausreichendes Ergebnis vermuten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“