(Teil-)automatisierung Bremsrevision 1.2 für den ICE 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57368
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
(Teil-)automatisierung Bremsrevision 1.2 für den ICE 4
(Teil-)automatisierung Bremsrevision 1.2 für den ICE 4
Bundesweit
Rahmenvertrag für Entwicklung, Pilotierung und Herstellung eines Prüfsystems/-geräts zur (teil-)automatisierten Durchführung von Arbeiten der Brems-revision 1.2 (Instandhaltungsstufen 352 und 353) beim ICE 4 (Baureihe 412).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-)automatisierung Bremsrevision 1.2 für den ICE 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verhandlungsverfahren wird aufgrund von Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.
Es ist beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.