Bundeswehrkrankenhaus Berlin - GÜ-Leistungen Neubau schlüsselfertig - Vergabe 1551-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 1551-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundeswehrkrankenhaus Berlin - GÜ-Leistungen Neubau schlüsselfertig - Vergabe 1551-2022
Projekt: Bundeswehrkrankenhaus Berlin,
Neubauzentrales Springergebäude, Hs. 44
Leistung: GÜ-Leistungen Neubau schlüsselfertig
Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Scharnhorststra5e 13, 10115 Berlin
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung plant unter dem Projektnamen „Bundeswehrkrankenhaus Neubau zentrales Springergebäude“ die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes (Haus 44) in Modulbauweise auf dem Gelände des Bundeswehrkrankenhauses Berlin. Bei der Bekanntmachung geht es um diesen Neubau. Die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen erfolgt als GÜ-Paket.
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Zur Angebotsabgabe werden 4 Bewerber zugelassen. Für die Ausarbeitung der Angebote erhalten die Bieter eine Entschädigung gemäß § 8 b EU Abs.1 Nr.1 VOB/A in Höhe von € 25.000 inkl. NK brutto unter der Maßgabe, dass ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes, wertbares indikatives Angebot abgegeben wurde. Die Entschädigung kann erst nach Beendigung des Vergabeverfahrens verlangt werden.
Der Neubau zentrales Springergebäude besteht aus dem Erdgeschoss und 5 Obergeschossen. Im EG wird die Zentralbibliothek und das Zentralarchiv untergebracht. Im 1. Und2. OG befinden sich die zentralen Umkleideräume des Krankenhauses. Das 3. OG beherbergt neben Büroräumen einen Fitnessbereich einschl. Umkleide- und Sanitärbereichen. Im 5. Und 6. OG befinden sich Büroräume.
Der Neubau ist als rückbaubare Modulbaukonstruktion vorgesehen und soll in 2024 bezugsfertig sein.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei derVergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind denVergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu
entnehmen".
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an derAusschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie die Angebotsabgabe erfolgt ausnahmslos elektronisch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]