Abbruch, Stengelestraße 38 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 210-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Stengelestraße 38
Der Schulstandort wird derzeit in Abschnitten saniert. Zudem erfolgen umfangreiche Abriss- und Neubauarbeiten. Nach Fertigstellung eines Neubaus sollen nach Umzug die freigeräumten Gebäude abgerissen werden, um Platz für einen weiteren Ersatzneubau zu schaffen.
Gegenstand der Maßnahme ist der Abriss der ehemaligen Verwaltung, einem Musikhaus dem Hausmeistergebäude und der Rückbau von Pausengängen.
Die eingeschossigen Gebäude wurden 1958 errichtet und sind Massivgebäude in Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung, Mauerwerksinnwände, Stahlbetonsohle, Stahlbetonflachdach mit Dämmung und Bitumendachbahnen. Das Verwaltungsgebäude und das Hausmeisterhaus sind teilunterkellert. Offene Pausengänge: Stahlskelett, Einzelfundamente, und Dächern aus Trapezblechsandwichplatten, Schweißbahn auf Beton und Wellzementplatten.
Stengelestraße 38, 22111 Hamburg
Schadstoffsanierung, Demontage, Abbruch und Entsorgung von 3 Gebäuden und den verbindenden Pausengängen. Verwaltungsgebäude: Grundfläche ca. 340 m² mit Teilkeller ca. 150 m²; Hausmeisterhaus ca. 96 m² vollunterkellert; Musikhaus ca. 175 m² und Pausengänge ca. 350 m².
Vorraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2022 bis Dezember 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Stengelestraße 38
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tangstedt
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22889
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]