Zulassungsverfahren: Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) am IAG der DGUV Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-37
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zulassungsverfahren: Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) am IAG der DGUV
Es handelt sich hierbei um ein Zulassungsverfahren, welches an sich nicht den vergaberechtlichen Regelungen unterworfen ist (weitere Anmerkungen dazu finden Sie unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung). Dabei wird allen interessierten Unternehmen der jederzeitige Vertragsabschluss bis zum 30.09.2026 angeboten, sofern sie form-, fristgerechte und die Anforderungen erfüllende Angebote einreichen. Das Verfahren kann jederzeit vor Ablauf der oben genannten Frist beendet werden, insbesondere sofern genügend Lernbegleiter/innen gefunden wurden. Angebote, die vor Beendigung des Verfahrens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen
und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern
sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 18 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. 22 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter konnten bereits im Rahmen des vorangegangen offenen Vergabeverfahrens gebunden werden. Sollten bereits vertraglich gebundene Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter im ausgeschriebenen Zeitraum ausfallen, so behält sich der AG zur Kompensation des Ausfalls vor, darüber hinaus weitere Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter zu binden.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Institiut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden
Es gelten die Festlegungen der Leistungsbeschreibung.
Es gelten die Festsetzungen unter § 19 Abs. 2 des Vertrages.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und
Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die
Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug
aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft
oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6
Monate zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis
sind jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
3.) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022: Eigenerklärung, dass die unter der genannten Vorschrift aufgeführten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall
für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro
Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur
Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
-- vgl. Ziffer III.1.2) des Bekanntmachungstextes (Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung)
1.) Angaben zu verantwortlichem Personal (Lernbegleiterprofile):
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal
(Lernbegleiterinnen / Lernbegleiter) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.
Es sind Angaben zu jeder Person zu machen, die für die Leistungserbringung (Lernbegleitung) in vorliegendem
Projekt vorgesehen ist. Die Eignung wird in diesem Fall für jeden Leistungserbringer getrennt bewertet. Die
aufgeführten Mindestanforderungen sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
Das Lernbegleiterprofil soll jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Basisqualifikation
- Sprachkenntnisse
- Dauer Berufserfahrung
Der Lernbegleiter, die Lernbegleiterin muss über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Basisqualifikationen:
o Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität / (Fach-) Hochschule (mindestens Bachelor-
Abschluss)) der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Ingenieurpädagogik, Arbeitspsychologie, Chemie,
Physik oder eines vergleichbaren naturwissenschaftlich-technischen Studienganges oder entsprechende
fachliche Kompetenz als Dozentin / Dozent bzw. Lernbegleiterin / Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang
zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 500 Lehreinheiten in den letzten 4 Kalenderjahren (=
Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis einer
entsprechenden fachlichen Kompetenz, die ein breites Kompetenzfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
abdeckt, z.B. durch mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit (= Mindestanforderung)
o Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA,
LEK5) entsprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5
zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept) oder diesem
vergleichbar (= Mindestanforderung) Die Qualifikation mit entsprechen-dem Nachweis muss bis spätestens zum
Zeitpunkt der konkreten Planung des ersten Lernbegleitereinsatzes vorliegen.
- Sprachkenntnisse: Deutsch als Muttersprache oder ein Nachweis über die Sprachkompetenz nach dem
"Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" von Niveau C2 (= Mindestanforderung)
- Dauer Berufserfahrung:
o Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach erfolgreichem Studienabschluss bezogen auf Basisqualifikation
Punkt 1 oder der sonstigen beruflichen Ausbildung bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 (=
Mindestanforderung)
o Mindestens 3 Jahre Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro
Jahr oder mindesten 3 Jahre Erfahrung im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens
160 Einsatzstunden pro Jahr oder mit mindestens 500 Lehreinheiten im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur
Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb der letzten 4 Jahre (= Mindestanforderung)
o Mindestens 80 Lehreinheiten als Dozent / Lernbegleiter pro Kalenderjahr innerhalb der letzten 3 Jahre (=
Mindestanforderung)
2.) Konzept: Bearbeiten einer Aufgabenstellung aus dem Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - SOL4/1 Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen"
Der Bieter bearbeitet eine Aufgabenstellung aus dem Lernfeld 3, Handlungssituation F "Arbeitsbedingungen beurteilen: Vorgehen und Durchführen" des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Sequenz SOL4/1 des Lernpfads (siehe Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung - Lehrgangs- und Prüfungsordnung des IAG, Seite 12) ist das Know-how zum systematisch-methodischen Vorgehen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingung für die Arbeits-situation "Reinigen von Büroräumen" nachzuweisen.
Die Handlungssituation F ist im Rahmen des Ausbildungslehrgangs eine Schlüsselstelle, sowohl für die zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch für den Lernbegleitenden. Um eine Lernbegleitung auf Augenhöhe sicher stellen zu können, muss der Lernbegleitende über das in dieser Handlungssituation erforderliche umfassende arbeitsschutzfachliche Know-how zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen verfügen. Das soll durch das vom Bieter einzureichende Konzept nachgewiesen werden.
Dafür werden dem Bieter folgende Dokumente zur Verfügung gestellt:
1. Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung - Arbeitsanweisung: Diese beschreibt den konkreten Arbeitsauftrag, der vom Bieter zu bearbeiten ist.
2. Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung - Darstellung der Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen": In diesem Dokument sind alle Informationen zur Arbeitssituation "Büroreinigung" zusammengestellt, die zur Bearbeitung des Arbeitsauftrags erforderlich sind.
3. Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung - Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingungen": Dieser standardisierte Erfassungsbogen ist durch den Bieter entsprechend der Arbeitsanweisung auszufüllen und als Konzept einzureichen.
4. Anlage 9 zur Leistungsbeschreibung - Erläuterungen zum Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingungen": Die Erläuterungen zu den Erfassungsbögen sind als Hilfsmittel zu betrachten, die es dem Bieter ermöglich, die Items des Erfassungsbogens nachvollziehen zu können.
5. Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung - Bewertungsbogen zur Kompetenzausprägung Know-how: Dieser Kompetenzbewertungsbogen wird zur Bewertung des vom Bieter eingereichten Konzepts eingesetzt. Er beinhaltet alle Aspekte, auf die im Leistungserbringungskonzepts Wert gelegt wird.
Der Bieter erstellt für die umfassend beschriebene Arbeitssituation "Reinigen von Büro-räumen" auf Basis der Arbeitsanweisung eine Beurteilung der dargestellten Arbeitsbedingungen. Diese dokumentiert er im zur Verfügung gestellten Erfassungsbogen "Beurteilung der Arbeitsbedingung". Alle erforderlichen Anlagen, z. B: zu spezifische Beurteilungsverfahren, sind an den Erfassungsbogen anzuhängen. Das gesamte Dokument ist als eine PDF-Datei als Konzept einzureichen.
Für jeden angebotenen Lernbegleiter ist jeweils ein Konzept zu erstellen.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt auf der Basis des Bewertungsbogens zur Kompetenzausprägung Know-how (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung - Bewertungsbogen zur Kompetenzausprägung Know-how).
Die abschließende Bewertung muss mindestens 3 Punkte (= Mindestanforderung) ergeben, ansonsten kann das Angebot nicht bezuschlagt werden.
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Angaben zu verantwortlichem Personal)
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 2 des Bekanntmachungstextes (Konzept)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Angebote sind über den Kommunikationsbereich (= Reiter "Kommunikation") des DTVP als Anhang einer Nachricht einzureichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) dieser Bekanntmachung erfolgen daher nur hilfsweise. Dies gilt auch für die übrige Ausgestaltung der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C65BA
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§
155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit
nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.