Sprachtraining für internationale Pflegefachkräfte Referenznummer der Bekanntmachung: AL 122/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sprachtraining für internationale Pflegefachkräfte
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 beabsichtigt die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister zur Durchführung des Sprachtrainings für vermittelte Pflegefachkräfte in den jeweiligen Herkunftsländern. Die Zielstellung ist das erfolgreiche Sprachtraining und die Einreise von 300 qualifizierten internationalen Pflegefachkräften pro Jahr.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist das Sprachtraining bis zu dem Sprachniveau B1, ggf. bei Bedarf B2 von qualifizierten Pflegefachkräften in der nachfolgenden Losaufteilung:
- Los 1: Land Mexiko, Sprachtraining für bis zu 120 Personen pro Jahr
- Los 2: Land Brasilien, Sprachtraining für bis zu 120 Personen pro Jahr
- Los 3: Land Kolumbien, Sprachtraining für bis zu 30 Personen pro Jahr
- Los 4: Land Türkei, Sprachtraining für bis zu 30 Personen pro Jahr.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Land Mexiko, Sprachtraining
Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages ist das Sprachtraining bis zu dem Sprachniveau B1, ggf. bei Bedarf B2 von qualifizierten Pflegefachkräften.
Sprachtraining für bis zu 120 Personen pro Jahr.
3 * um jeweils 12 Monate
Land Brasilien, Sprachtraining
Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages ist das Sprachtraining bis zu dem Sprachniveau B1, ggf. bei Bedarf B2 von qualifizierten Pflegefachkräften.
Sprachtraining für bis zu 120 Personen pro Jahr.
3 * um jeweils 12 Monate
Land Kolumbien, Sprachtraining
Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages ist das Sprachtraining bis zu dem Sprachniveau B1, ggf. bei Bedarf B2 von qualifizierten Pflegefachkräften.
Sprachtraining für bis zu 30 Personen pro Jahr.
3 * um jeweils 12 Monate
Land Türkei, Sprachtraining
Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages ist das Sprachtraining bis zu dem Sprachniveau B1, ggf. bei Bedarf B2 von qualifizierten Pflegefachkräften.
Sprachtraining für bis zu 30 Personen pro Jahr.
3 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto): Gefordert ist der Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen im Tätigkeitsbereich Sprachtraining für Pflegekräfte aus dem Ausland, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Hinblick auf den Umfang und den Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind.
(gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Los 1 sowie Los 2 und [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Los 3 sowie Los 4 in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über die Bereitstellung und Durchführung von Sprachtrainings für qualifizierte ausländische Pflegefachkräfte für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, insbesondere für Krankenhäuser, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Hinblick auf den Umfang und den Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind.
(gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
zu Eignungskriterium 2: Es sind 3 Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der hier ausgeschriebenen Leistung entsprechen:
a) Bei jeder Referenz müssen mindestens 50 Personen aus dem Ausland erfolgreich mit einem Sprachtraining bis zum Sprachniveau B2 ausgebildet worden sein.
b) Bei jeder Referenz ist der Sprachen- und Länderbezug zu der hier ausgeschriebenen Leistung darzustellen.
c) Es ist mindestens der Nachweis einer geeigneten Referenz für ein Klinikum mit einer Mindestanzahl von 2.500 Mitarbeitenden nachzuweisen.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]