Rahmenvertrag Instandhaltung Tunnelbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: SNB-2022-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stromnetz.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Instandhaltung Tunnelbeleuchtung
Rahmenvertrag für die Instandhaltung der Tunnelbeleuchtung an den Berliner Tunnelbeleuchtungsanlagen. Eine genaue Auflistung und Zuordnung der Tunnel (Stadtstraßen, Fußgängertunnel) erfolgt in Anlage 1.
Berlin
Rahmenvertrag für die Instandhaltung der Tunnelbeleuchtung an den Berliner Tunnelbeleuchtungsanlagen. Eine genaue Auflistung und Zuordnung der Tunnel (Stadtstraßen, Fußgängertunnel) erfolgt in Anlage 1.
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption von einem Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister
- Unternehmensdarstellung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hausbank
- Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen 2,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1,0 Mio. EUR Vermögensschäden
- Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019
- Nachweis über mind. 1 Referenz über detaillierte Kenntnisse zu Beleuchtungsteuerungen der Baureihen Semilux, Photronic, Lumatic, Coros, LCS 500x, Thyro-A, Varilum und ECS sowie über die Befähigung Beleuchtungssteuerungen der im Auftragsumfang vertretenen verschiedenen Herstellersysteme zu programmieren (nicht älter als 5 Jahre) (Formblatt 7.1)
- Nachweis, dass der Bewerber über ausreichende tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik wie Kalibratoren, Leuchtdichtemessgeräte und Datenlogger sowie Netzanalysemessgeräte für Phasenanschnitt und amplitudensteuernde Leistungsregler mit jeweils aktuellen Kalibrierzertifikaten zertifizierter Prüfinstitute verfügt (Formblatt 7.2).
- Nachweis Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2015-11 oder gleichwertig
- Nachweis Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß DIN ISO 45001:2018-06 oder gleichwertig (wie SCC)
- Nachweis über mind. 1 Referenz über detaillierte Kenntnisse zu Beleuchtungsteuerungen der Baureihen Semilux, Photronic, Lumatic, Coros, LCS 500x, Thyro-A, Varilum und ECS sowie über die Befähigung Beleuchtungssteuerungen der im Auftragsumfang vertretenen verschiedenen Herstellersysteme zu programmieren (nicht älter als 5 Jahre) (Formblatt 7.1)
- Nachweis, dass der Bewerber über ausreichende tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik wie Kalibratoren, Leuchtdichtemessgeräte und Datenlogger sowie Netzanalysemessgeräte für Phasenanschnitt und amplitudensteuernde Leistungsregler mit jeweils aktuellen Kalibrierzertifikaten zertifizierter Prüfinstitute verfügt (Formblatt 7.2).
- Nachweis Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2015-11 oder gleichwertig
- Nachweis Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß DIN ISO 45001:2018-06 oder gleichwertig (wie SCC)
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt (Anlage B1)
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Anlage B2 )
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) (Anlage B3)
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Anlage B4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6965UM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland