Technische Betreuung, Hosting und Weiterentwicklung der App Zero Waste Map Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2022-007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung, Hosting und Weiterentwicklung der App Zero Waste Map
Gegenstand der Leistung ist das Hosting, die Wartung und die Weiterentwicklung der App Zero Waste Map. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) stellt der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend SRH) (und von der SRH benannte Mandanten) ein Administrations- bzw. Redaktionssystem zur Verfügung und berät diese hinsichtlich der möglichen Weiterentwicklung.
Die “Zero Waste Map” (ZWM) ist eine kostenlose App, nutzbar auf den Betriebssystemen iOS und Android, die den Nutzern dabei helfen soll, in ihrem Alltag Müll zu vermeiden. Der kartenbasierte Dienst zeigt nützliche Adressen im direkten Umfeld an. Dazu gehören beispielsweise Unverpacktläden, verpackungsarme Gastronomie, Recyclinghöfe, Repair Cafés und Second-Hand-Shops. Die SRH beabsichtigt erstens, einen technischen Dienstleister zu beauftragen, welcher sich um das Hosting und die Pflege sowie die Weiterentwicklung der App kümmert. Zweitens soll die App anderen Städten und Kommunen (Mandanten) angeboten werden. Gegen eine Jahresgebühr wird dann das Gebiet freigeschaltet und ist dort nutzbar. Den Mandanten steht ferner die Nutzung des Logos und Anzeigenmotiven der App zu Kommunikationszwecken zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe unter V.2.4) gemäß § 5 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland