Planungsleistungen Bahnsteige BIM-Planungen Lph 1-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57316
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Bahnsteige BIM-Planungen Lph 1-7
Planungsleistungen Bahnsteige BIM-Planungen Lph 1-7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Bahnsteige BIM-Planungen Lph 1-7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallo
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Glöwen , Bad Wilsnack
Planungsleistungen Bahnsteige BIM-Planungen Lph 1-7
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Im Nachtrag NA03 01/02 bietet der AN zusätzliche Tragwerksplanerische Leitungen an
Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Die Objektplanung und Tragwerksplanung sind eng miteinander verknüpft, wodurch ein Wechsel für technisch nicht möglich angesehen wird. Durch die Erhöhung der Bahnsteige ergibt sich eine höhere Erdruckresultierende und somit eine erhöhte Beanspruchung der umliegenden Bestandsgebäude. Um die zusätzlichen Lasten abzufangen müssen TWPlanerische Leistungen erfolgen, die auch auf die Objektplanung Auswirklungen haben.
Durch Wechsel des AN würden erhebliche Zusatzkosten entstehen, da zuerst eine aufwendige Einarbeitung erfolgen müsste und während des Projektes zusätzliche Koordinierungsleistungen anfallen. Weitaus kritischer Verhält es sich mit der Terminschiene die durch einen Wechsel nicht mehr gehalten werden kann. Dadurch wird die IBN in 2024 nicht mehr möglich.