SPGK_Iphofen, barrierefreier Ausbau, Erneuerung Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61040
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Iphofen, barrierefreier Ausbau, Erneuerung Bahnsteige
Iphofen, barrierefreier Ausbau, Bahnsteig, Bahnsteige, Bahnhof, Bf, PU, Personenunterführung, Aufzugschacht
97346 Iphofen
Sanierung Personenunterführung inkl. Treppenanlage 1 St
- Neubau Aufzugschächte 2 St
Bahnsteigerstellung Gleis 2, inkl. Kabelführungssystem und Entwässerung ca. 600 m²
- Erdbau ca. 1700 m³
- Bahnsteigkantenfertigteile BSK 76 ca. 220 St
- Schottertragschicht + Betonsteinpflaster ca. 975 m²
- Winkelstützelemente ca. 73 St
Zuwegung Bstg. Gleis 2 ca. 300 m²
Erstellung Beleuchtung inkl. Gefäßsystem Bstg. Gleis 2 1 St
Bahnsteigerstellung Gleis 3
inkl. Kabelführungssystem und Entwässerung ca. 600 m²
- Erdbau ca. 1400 m³
- Bahnsteigkantenfertigteile BSK 76 ca. 220 St
- Schottertragschicht + Betonsteinpflaster ca. 755 m²
- Winkelstützelemente ca. 221 St
Zuwegung Bstg. Gleis 3 ca. 80 m²
Erstellung Beleuchtung inkl. Gefäßsystem Bstg. Gleis 3 1 St
Erstellung Wetterschutzanlage 4 St
Rückbau Bahnsteig Gl. 2 ca. 400 m²
Rückbau Bahnsteig Gl. 3 ca. 600 m²
Entsorgung Boden ca. 6500 t
Entsorgung Beton ca. 488 t
Entsorgung Schotter ca. 1836 t
Entsorgung Bauschutt ca. 966 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_Iphofen, barrierefreier Ausbau, Erneuerung Bahnsteige
Ort: Werra-Suhl-Tal
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 99837
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.