U2, Senefelder Platz, Grundinstandsetzung und Tunnelsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0790-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

U2, Senefelder Platz, Grundinstandsetzung und Tunnelsanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0790-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234125 U-Bahnhof
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauleistungen für Grundinstandsetzung und Tunnelabdichtung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

U-Bahnhof Senefelder Platz (U2)

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der U-Bahnhof Senefelderplatz ist Teil der Linie 2 der Berliner Verkehrsbetriebe und befindet sich unter dem gleichnamigen Platz parallel zur Schönhauser Allee im Berliner Bezirk Pankow. Der U-Bahnhof Senefelderplatz (Sz) erstreckt sich vom km 6,2+37,00 bis km 6,4+09,00. Er ist 595 m vom U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz sowie 1065 m vom U-Bahnhof Eberswalder Straße entfernt. Es handelt sich um einen Bahnhof, der in einfacher Tieflage liegt. 1 Abschnitt beinhaltet die Erneuerung der Tunnelaußenabdichtung als 2 Bauabschnitt zu den schon erfolgten Tunnelabdichtungsmaßnahmen. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von ca. 10 Monaten angedacht. 2 Abschnitt beinhaltet die Grundinstandsetzung auf dem Bahnhof Senefelderplatz. Für diese Maßnahme ist eine Bauzeit von ca. 24 Monaten angedacht. Die Maßnahmen der Abschnitte 1 und 2 sind als zeitversetzte parallellaufende Maßnahmen angedacht. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Gewerke: 00 Baustelleneinrichtung, 01 Gerüstbauarbeiten, 02 Erdarbeiten, 03 Landschaftsbauarbeiten 04 Landschaftsbauarbeiten - Pflanzen 06 Spezialtiefbauarbeiten 12 Mauerarbeiten, 13 Betonarbeiten, 14 Natursteinarbeiten, 18 Abdichtungsarbeiten, 19 Kampfmittelräumarbeiten 23 Putzarbeiten, 24 Fliesen- und Plattenarbeiten, 25 Estricharbeiten, 26 Gussasphaltarbeiten, 27 Tischlerarbeiten, 31 Stahl- und Metallbauarbeiten, 32 Verglasungsarbeiten 34 Maler- und Lackierarbeiten, 35 Korrosionsschutzarbeiten, 36 Bodenbelagsarbeiten 39 Trockenbauarbeiten 80 Straßen- und Wegebau, 81 Betonerhaltungsarbeiten 84 Aufbruch- und Abbrucharbeiten, 87 Entsorgungsleistungen, 91 Stundenlohnarbeiten 98 Witterungsschutzmaßnahmen Detaillierte Aufstellung der einzelnen Leistungen zu den Gewerken siehe separate Anlage (Veröffentlichungstext).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 018-044783
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

U2, Senefelder Platz, Grundinstandsetzung und Tunnelsanierung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2022