U2, Senefelder Platz, Grundinstandsetzung und Tunnelsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0790-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U2, Senefelder Platz, Grundinstandsetzung und Tunnelsanierung
Bauleistungen für Grundinstandsetzung und Tunnelabdichtung
U-Bahnhof Senefelder Platz (U2)
Berlin
Der U-Bahnhof Senefelderplatz ist Teil der Linie 2 der Berliner Verkehrsbetriebe und befindet sich unter dem gleichnamigen Platz parallel zur Schönhauser Allee im Berliner Bezirk Pankow. Der U-Bahnhof Senefelderplatz (Sz) erstreckt sich vom km 6,2+37,00 bis km 6,4+09,00. Er ist 595 m vom U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz sowie 1065 m vom U-Bahnhof Eberswalder Straße entfernt. Es handelt sich um einen Bahnhof, der in einfacher Tieflage liegt. 1 Abschnitt beinhaltet die Erneuerung der Tunnelaußenabdichtung als 2 Bauabschnitt zu den schon erfolgten Tunnelabdichtungsmaßnahmen. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von ca. 10 Monaten angedacht. 2 Abschnitt beinhaltet die Grundinstandsetzung auf dem Bahnhof Senefelderplatz. Für diese Maßnahme ist eine Bauzeit von ca. 24 Monaten angedacht. Die Maßnahmen der Abschnitte 1 und 2 sind als zeitversetzte parallellaufende Maßnahmen angedacht. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Gewerke: 00 Baustelleneinrichtung, 01 Gerüstbauarbeiten, 02 Erdarbeiten, 03 Landschaftsbauarbeiten 04 Landschaftsbauarbeiten - Pflanzen 06 Spezialtiefbauarbeiten 12 Mauerarbeiten, 13 Betonarbeiten, 14 Natursteinarbeiten, 18 Abdichtungsarbeiten, 19 Kampfmittelräumarbeiten 23 Putzarbeiten, 24 Fliesen- und Plattenarbeiten, 25 Estricharbeiten, 26 Gussasphaltarbeiten, 27 Tischlerarbeiten, 31 Stahl- und Metallbauarbeiten, 32 Verglasungsarbeiten 34 Maler- und Lackierarbeiten, 35 Korrosionsschutzarbeiten, 36 Bodenbelagsarbeiten 39 Trockenbauarbeiten 80 Straßen- und Wegebau, 81 Betonerhaltungsarbeiten 84 Aufbruch- und Abbrucharbeiten, 87 Entsorgungsleistungen, 91 Stundenlohnarbeiten 98 Witterungsschutzmaßnahmen Detaillierte Aufstellung der einzelnen Leistungen zu den Gewerken siehe separate Anlage (Veröffentlichungstext).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U2, Senefelder Platz, Grundinstandsetzung und Tunnelsanierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.