Kampfmittelsondierung, Fährstraße 90 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 052-22 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelsondierung, Fährstraße 90
Im Rahmen der Erweiterung des Standortes auf eine 5-Zügigkeit (mit optionaler 6-Zügigkeit) ist der Neubaueines Klassengebäudes mit 6 Klassen, Mensa und Vitalküche geplant. Im OG sind 6 Klassenräume und 4Differenzierungsräume für eine volle Jahrgangsstufe geplant. Im EG ist eine Mensa mit Erweiterungsraum, Vitalküche und die haustechnischen Versorgungsräume vergesehen. Das Gebäude wird mit 2 Treppenhauskernen und einem Fahrstuhl erschlossen. Die Gebäudekubatur (Rechteck) entwickelt sich imwesentlichen aus den funktionalen Anforderungen sowie dem Ziel eines geringen Technisierungsrades undgeringer brandschutztechnischer Bauteilanforderungen.
Fährstraße 90, 21107 Hamburg
- Baustelleneinrichtung, Planung, Dokumentation
- Sicherheitstechnische Begleitungen von Erdarbeiten durch Befähigungsscheininhaber (§20)
- Hindernisse im Boden entfernen
- Bohrlochabdichtungen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kampfmittelsondierung, Fährstraße 90
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quickborn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]