Städtisches Klinikum Solingen: Neubeschaffung MRT Referenznummer der Bekanntmachung: SKS MRT-Vergabe 2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Städtisches Klinikum Solingen: Neubeschaffung MRT
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beabsichtigt, für die radiologische Abteilung einen Kernspintomographen (MRT) zu beschaffen.
Städtisches Klinikum Solingen Gotenstraße 1 42653 Solingen
Leistungsgegenstand ist die Lieferung und Installation eines 1,5 T Hochleistungs-MRT mit 70 cm Gantrydurchmesser für orthopädische, neurologische, kardiologische, onkologische Bildgebung und Prostata- und Mammadiagnostik. Der MRT muss über einen Kontrastmittelinjektor verfügen. Des Weiteren ist Elektro-Geräteunterverteilung inklusive Installation zu erbringen.
Der MRT muss an eine serverbasierte Bildnachverarbeitung angeschlossen werden. Diese wird in einem separaten Verfahren beschafft.
Die Leistung umfasst auch die Instandhaltung des zuvor beschriebenen Geräts über acht Jahre.
Der AG hat ferner die bestehende HF-Kabine zu demontieren und zu entsorgen und eine neue HF-Kabine zu installieren. Der AG behält sich vor, statt einer neue HF-Kabine auch nur eine Sanierung der bestehenden HF-Kabine zu beauftragen.
Der Auftragnehmer hat des Weiteren das Altgerät Fabrikat Philips, Typ Intera, 2001, zu demontieren und zurückzukaufen.
Für die Leistungserbringung ist vorläufig folgender Zeitplan vorgesehen:
- Montageplanung: April 2023
- Lieferung und Montage der Geräte: Beginn 01.08.2023
- Fertigstellung: 15.09.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
- Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, netto getrennt nach Jahren.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Jahresdurchschnittlich fest angestellte Beschäftigte sowie Anzahl der für die Gerätegruppe (MRT) geschulten Servicetechniker in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021)
2. Drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen
Die Referenzleistungen müssen folgende Merkmale kumulativ erfüllen:
- Funktionelle Merkmale: 1,5 T Hochleistungs-MRT für orthopädische, neurologische, kardiologische, onkologische Bildgebung und Prostata- und Mammadiagnostik einschl. Kontrastmittelinjektor
- Leistungserbringung an öffentlichen Auftraggeber i.S.d. EU-Vergaberechts (§ 99 GWB)
- Referenzeitraum: 1/2020 - 12/2022
- Mind. eine Referenz muss eine Bildnachverarbeitung über Serverlösung aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ965FL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."