Lieferung LED-Einbausatz für die Leuchte "Indal Libra 2565/2566" Referenznummer der Bekanntmachung: EU220831RX01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung LED-Einbausatz für die Leuchte "Indal Libra 2565/2566"
Ausgeschrieben werden 23.000 Stück LED-Einbausätze für Indal LIBRA 2565/66
Leuchten.
Die Gesamtliefermengen pro Jahr teilen sich wie folgt auf:
1. Jahr: 5.000 Stück (2023).
2.- 4. Jahr: Jährlich 6. 000 Stück. (2024- 2026).
Die Abnahme erfolgt per Einzelabruf. Die Abnahmemenge pro Einzelabruf beinhaltet mindestens 500 Stück, gerundet auf volle Paletteneinheiten. Die Preisstellung versteht sich frei Lager des Auftraggebers im Großraum Hamburg.
Hamburg-Altenwerder, DE
Ausgeschrieben werden 23.000 Stück LED-Einbausätze für Indal LIBRA 2565/66
Leuchten.
Die Gesamtliefermengen pro Jahr teilen sich wie folgt auf:
1. Jahr: 5.000 Stück (2023).
2.- 4. Jahr: Jährlich 6. 000 Stück. (2024- 2026).
Die Abnahme erfolgt per Einzelabruf. Die Abnahmemenge pro Einzelabruf beinhaltet mindestens 500 Stück, gerundet auf volle Paletteneinheiten. Die Preisstellung versteht sich frei Lager des Auftraggebers im Großraum Hamburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmennamen, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern
- Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
- Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
- Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
- Die Berufs-/Betriebshaftpflicht-versicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:
- 2.500.000 € für Sachschäden
- 1.000.000 € für Vermögensschäden
- Vergleichbarer Leistungsumfang:
a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
400.000, - €
- Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar
- Es muss eine Zertifizierung gemäß den Bestimmungen vorliegen.
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn
- Corona-Vereinbarung
- Erklärung zu EU-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlich gewordener Bedarf.
Viele konventionelle Lampen werden bereits nicht mehr in den Verkehr gebracht. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU.
Für Leuchtstofflampen greift zusätzlich die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – RoHS).
Ab dem 25. Februar 2023 trifft das Verbot die Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät.
Da Hamburg Verkehrsanlagen GmbH mehr als 28.000 Leuchten betreibt, die mit dem Leuchtmittel TC-L 36W bestückt sind, besteht besonders für diese Leuchten Handlungsbedarf. Daraus resultiert im Wesentlichen das Erfordernis, auf den Auslauf des Leuchtmittels zu reagieren und die vorhandenen Leuchten auf LED (Refit) umzurüsten.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Es gilt GWB §160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/