"Bogendruckmaschinen", ECA-2022-107 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-107
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Bogendruckmaschinen", ECA-2022-107
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung die Beschaffung von Bogendruckmaschinen mit Wendung und integrierten Nummerierwerken aufgeteilt auf zwei Fachlose.
Fachlose 1 und 2
Beschaffung einer 2-Druckwerke-Bogendruckmaschine
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung die Beschaffung 2-Druckwerke-Bogendruckmaschinen mit Wendung und integrierten Nummerierwerk.
Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung für das Fachlos 1 nebst Anlagen entnommen werden.
- Lackier-/Stanzwerk (Ziff. 2.11 LB)
- Wartung- und Serviceleistungen;
- Ersatzteilpaket;
- Verschleißpaket;
- Technikereinsätze (Tages- und Stundensätze).
Beschaffung einer 4-Druckwerke-Bogendruckmaschine
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung die Beschaffung 4-Druckwerke-Bogendruckmaschinen mit Wendung und integrierten Nummerierwerk.
Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung für das Fachlos 2 nebst Anlagen entnommen werden.
- Lackier-/Stanzwerk (Ziff. 2.11 LB)
- Wartung- und Serviceleistungen;
- Ersatzteilpaket;
- Verschleißpaket;
- Technikereinsätze (Tages- und Stundensätze).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird des-halb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Lieferung einer Bogendruckmaschine beziehen.
In Bezug auf die unter Ziff. 6. geforderte Angabe zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
- Der Netto-Gesamtumsatz (in EUR) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.
7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer. (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Lieferung einer Bogendruckmaschine beziehen.
c) Gesamtanzahl der aktuell beschäftigten deutschsprachigen Servicetechniker im Außendienst.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens einem (1) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekt (je Fachlos) aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welches mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist;
unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Lieferung einer Bogendruckmaschine beziehen.
9. Vorlage einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder Good Manufacturing Practises (GMP)-Zertifizierung oder gleichwertige Zertifizierung bzw. Darstellung der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen als Eigenerklärung.
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärung zu Referenzleistungen werden je Fachlos die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
- Es ist mindestens eine (1) Referenz aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Lieferung einer Bogendruckmaschine beziehen.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss sich auf die Lieferung einer 2- und oder 4 Druckwerke-Maschine beziehen, in welcher mechanische Nummerier-Werke integriert und eingesetzt wurden.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
10969 Berlin
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW65NV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.