Ertüchtigung der TKÜ-Bestandsanlage
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung der TKÜ-Bestandsanlage
Das LKA 25 betreibt seit 2009 eine TKÜ-Anlage. Diese ist nicht mehr ausreichend konzipiert und muss entsprechend erweitert werden. Die TKÜ ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des LKA und wird täglich genutzt, daher muss unsere Bestandanlage weiterhin ertüchtigt werden. Diese Ertüchtigung erfordert zwingend neue Technik, Speicherkapazitäten und Firewalls.
Das LKA 25 betreibt seit 2009 eine TKÜ-Anlage. Diese ist nicht mehr ausreichend konzipiert und muss entsprechend erweitert werden. Die TKÜ ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des LKA und wird täglich genutzt, daher muss unsere Bestandanlage weiterhin ertüchtigt werden. Diese Ertüchtigung erfordert zwingend neue Technik, Speicherkapazitäten und Firewalls. Für die Durchführung des Auftrags kommt nur der Hersteller, Programmierer und alleiniger Vertreiber der TKÜ-Anlage in Frage, da es sich bei der TKÜ-Anlage um eine individuelle Lösung für die Polizei Hamburg handelt und kein anderer Wirtschaftsteilnehmer über die entsprechenden Quellcodes der Software verfügt. Da nur der eine Wirtschaftsteilnehmer in Frage kommt, erfolgt die Vergabe aufgrund des technischen Alleinstellungsmerkmales nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Durchführung des Auftrags kommt nur der Hersteller, Programmierer und alleiniger Vertreiber der TKÜ-Anlage in Frage, da es sich bei der TKÜ-Anlage um eine individuelle Lösung für die Polizei Hamburg handelt und kein anderer Wirtschaftsteilnehmer über die entsprechenden Quellcodes der Software verfügt. Da nur der eine Wirtschaftsteilnehmer in Frage kommt, erfolgt die Vergabe aufgrund des technischen Alleinstellungsmerkmales nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.