Beschaffung eines Lasersystems zur Quantentechnologieerforschung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Lasersystems zur Quantentechnologieerforschung
Für Anwendungen in den Quantentechnologien wird ein komplexes Lasersystem zur schnellen, effektiven und langzeitstabilen Präparation von Qubits mit Ytterbium und Strontium-Atomen benötigt. Das Lasersystem muss Übergange zwischen unterschiedlichen Niveaus in den Ytterbium und Strontium-Atomen treiben, um die Quantenbits in unterschiedlichen Hyperfeinspin-Zuständen zu präparieren. Aufgrund der schmalen Linienbreite der Übergänge müssen die Laser ebenfalls die unten aufgeführten extrem schmalen Linienbreiten haben. Die Notwendigkeit, die Quantengatter sehr schnell durchführen zu können, bedingt die hohen geforderten Leistungen. Damit der Quantencomputer im 24/7 Betrieb funktioniert und auch später vermarktet werden kann, ist die Rackintegration, die Frequenzstabilität, sowie die Möglichkeit, die Laser jetzt alle auf hochpräzise Wavemeter und auf einen Frequenzkamm über ein einheitliches Locksystem zu stabilisieren, unabdingbar
Einmalige Lieferung/ Beschaffung eines Lasersystems zur Quantentechnolgieerforschung, bzw. zum Betrieb eines Quantencomputers an der Universität Hamburg am Inst. f. Laserphysik.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Unter Berücksichtigung der besonderen technischen Aspekte kann in der Gesamtschau und unter Abwägung aller vorliegenden Tatsachen nur ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b, 2c, 4 VgV i. V. m. § 17 Abs. 5 VgV erfolgen, da die geplanten Forschungsarbeiten nur mit diesem Gerät erfüllt werden können. Insbesondere die hiesigen technischen Anforderungen führen in der Konsequenz dazu, dass andere EU-weite Vergabeverfahren für dieses geplante Beschaffungsverfahren weder möglich, noch wirtschaftlich vertretbar erscheint.
IV.
Die technischen Anforderungen sind insbesondere:
1. Ein CW Laser bei 649 nm mit mindestens 0.6 W Faser-Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 100 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
2. Ein CW Laser bei 770 nm mit mindestens 1 W Faser-Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 25 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 20 GHz.
Laser in 19’’ Racks sehr platzsparend integriert untergebracht, innerhalb der Racks vibrationsisoliert und temperaturstabilisiert.
3. Ein CW Laser bei 369 nm mit mindestens 40 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 50 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz. Laser in 19’’ Racks sehr platzsparend integriert untergebracht, innerhalb der Racks vibrationsisoliert und temperaturstabilisiert.
4. Ein CW Laser bei 301 nm mit mindestens 250 mW Ausgangsleistung, abstimmbar von 301,8nm-303,1 nm, instantane Linienbreite < 400 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz. Laser in 19’’ Racks sehr platzsparend integriert untergebracht, innerhalb der Racks vibrationsisoliert und temperaturstabilisiert.
5. Ein CW Laser bei 679 nm mit mindestens 40 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 100 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
6. Ein CW Laser bei 707 nm mit mindestens 20 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 100 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
7. Ein CW Laser bei 688 nm mit mindestens 40 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 100 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
8. Ein CW Laser bei 671 nm mit mindestens 20 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 200 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
9. Ein CW Laser bei 1066 nm mit mindestens 150 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 80 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
10. Ein CW Laser bei 1559 nm mit mindestens 40 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 25 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
11. Zwei CW Laser bei 689 nm mit mindestens 20 mW Ausgangsleistung, instantane Linienbreite < 100 kHz, Modensprungfrei abstimmbar über mindestens 10 GHz.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]