Kollaboratives Tool für redaktionelle Themenplanung und Social-Media-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-22#014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kollaboratives Tool für redaktionelle Themenplanung und Social-Media-Management
Ganzheitliches Social-Media-Tool, das die Arbeit in den Sozialen Medien unterstützt und die kollaborative Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure erlaubt - von der langfristig-strategischen Projektplanung und kurzfristigen Themensetzung sowie dem parallelen Monitoring der Diskurslage über den gesamten Veröffentlichungsprozess mit Entwurf, Kreation, Distribution und Bewerbung bis hin zur Nachbereitung in Form eines umfassenden Community-Managements (Beantwortung von Bürger*innenanfragen sowie Überwachung der Stimmung und Netiquette auf unseren Kanälen) und einer aussagekräftigen Analyse der Performance.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Das BMWK ist mit Präsenzen auf den Social-Media-Plattformen Twitter, Facebook, Instagram, LinkedIn und YouTube vertreten. Um eine effiziente Arbeit mit den sozialen Medien zu ermöglichen und um die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Aktivitäten des Hauses in den Sozialen Medien zu erfüllen, ist die Nutzung eines Social-Media-Management-Tools nötig. Mit dem Social-Media-Management-Tool sollen die Aufgaben in Bezug auf die Sozialen Medien unterstützt werden. Das Tool soll dazu beitragen, eingehende Kommentare und Tweets jederzeit zuverlässig sichten und bearbeiten zu können. Das Social-Media-Management-Tool soll darüber hinaus nachvollziehbar die Aktivitäten auf den Kanälen festhalten sowie für die redaktionelle Themenplanung genutzt werden. Außerdem sollen aus statistischen Angaben aussagekräftige Informationen für ein strategisches Social-Media-Management gewonnen werden können. Das kollaborative Tool für die redaktionelle Themenplanung und Social-Media-Management soll mit zweijähriger Vertragslaufzeit und dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils maximal ein Jahr ausgeschrieben werden.
Der Auftrag kann maximal drei Mal um jeweils höchstens ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt IV: Verfahren
BMWK am Dienstsitz Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de