Erstellung des „Stadt & Umland - Atlas“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000423
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung des „Stadt & Umland - Atlas“
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung eines Stadt & Umland – Atlas. Dieser hat die Funktion wesentliche räumliche Entwicklungsprozesse und Tatbestände – Ländergrenzen übergreifend - in Kartenform anschaulich darzustellen. Der Stadt & Umland - Atlas soll anschließend die fachliche Grundlage für einen Zukunftsbildprozess zur Aktualisierung des Räumlichen Leitbildes Hamburg darstellen. Endprodukt der Beauftragung stellte eine PDF-Publikation und die Bereitstellung von Datensätzen für die anschließende Veröffentlichung als Open Data und Integration in die Urban Data Platform Hamburg dar. Die Veröffentlichung als Open Data und Integration in die Urban Data Platform Hamburg wird durch den LGV vorgenommen.
Hamburg ist Kern eines dynamischen Agglomerationsraumes. Die räumlichen und funktionalen Verflechtungen mit den Nachbargemeinden und -kreisen sind vielfältig und reichen von Pendlerbeziehungen über die gemeinsame Nutzung der Daseinsvorsorgeeinrichtungen und Infrastrukturen bis hin zur alltäglichen Freizeitgestaltung.
Um die zeitlichen und lokalen Entwicklungen und Dynamiken nachvollziehbar und räumliche Muster im Agglomerationsraum in einer Reihe von Karten sichtbar zu machen, beabsichtigt die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) den Auftrag für einen Stadt & Umland - Atlas vergeben. Der Stadt & Umland - Atlas soll umfassende Kartensammlungen, grafische Darstellungen und textliche Erläuterungen zu wesentlichen Themen der räumlichen Entwicklung für die Stadt Hamburg und ihren engeren Verflechtungsraum beinhalten. Dabei wird angestrebt, Charakteristika, Entwicklungsdynamiken sowie räumliche Muster (z.B. Siedlungsachsen oder den Biotopverbund), welche sich über die administrativen Grenzen hinaus erstrecken, herauszuarbeiten.
Der Stadt & Umland - Atlas soll in neuer Weise an die Ziele des SUBURBIA Atlas (Veröffentlichung 2013) anknüpfen und diesen weiterentwickeln.
Neben der PDF-Publikation ist eine Veröffentlichung der Kartendarstellungen als Open Data und Integration in die Urban Data Platform Hamburg (http://www.urbandataplatform.hamburg/) und damit ggf. auch in die Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg (Geoportal der MRH) von Anfang an einzuplanen. Der Atlas ist dabei als ein „lebendes Werk“ zu verstehen, welches in den kommenden Jahren durch weitere Daten (durch die Fachbehörden) angereichert werden soll. Die Veröffentlichung der Kartendarstellungen als Open Data wird durch den LGV vorgenommen. Der AN soll die Datensätze erarbeiten und bereitstellen.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren führt die Finanzbehörde Hamburg durch.
Der Auftrag beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung des „Stadt & Umland - Atlas“
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bieter:innen auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bieter:innen waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bieter:innen war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.