Betriebsdienstleister Referenznummer der Bekanntmachung: MD-IT BD 2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 179-506197)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdit.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsdienstleister
Produktportfolio MD-IT zur Service-Implementierung IT-Betriebs- & Service-Dienstleistungen 2023 ff für die MD-Gemeinschaft
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdit.de
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind - geltendes nationales Beschaffungsrecht:
siehe Bewerbungsbedingungen Punkt 5 Auftraggeber (Beschaffer)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zwölf (12) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien gekündigt wird.
Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der
Vertrag nicht spätestens zwölf (12) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber gekündigt
wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens 96 Monate nach Vertragsschluss.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ausschlusskriterien im Kriterienkatalog werden erfüllt.
Rangfolge anhand der erfüllten Kriterien im Kriterienkatalog Auswahlkriterien.
3 Referenzprojekte gemäß Anlage Referenzliste des Unternehmens.
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge anhand der erfüllten Kriterien im (Auswahl-)Kriterienkatalog. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht ausgeschlossen werden mussten, aufgrund der nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aus. Die folgenden Auswahlkriterien werden hierbei angewendet.
1. Die Ausführung eines Projektes über Betriebsdienstleistungen mit einem Gesamtauftragsvolumen (Abrechnungssumme) von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto).
2. Die Ausführung eines Projektes, das die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen nach dem SGB X zum Gegenstand hat.
3. Die Realisierung eines Projektes, mit verteilten Rechenzentrumsstrukturen (mindestens zweifach redundant) und virtualisierten Umgebungen.
4. Auftragsbezogene Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber. Als öffentlicher Auftraggeber gelten hier haushaltsorientierte Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden) sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftsanteile überwiegend (>50%) von haushaltsorientierten Gebietskörperschaften oder Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts in dem vorgenannten Sinne gehalten werden.
Bewertungsgrundlage sind die von dem Bewerber mit der Eigenerklärung zur Eignung und ggf. weiteren eigenen Anlagen nachgewiesenen Referenzen. Für jede nachgewiesene Referenz, die das jeweilige
Auswahlkriterium erfüllt, erhält der Bewerber für die Kriterien zu 1 und zu 4 einen (1) und für die Kriterien zu 2 und zu 3 zwei (2) Punkte. Maximal werden für das Kriterium zu 1 fünf (5) Punkte, für das Kriterium zu 2 zwölf
(12) Punkte, für das Kriterium zu 3 zehn (10) Punkte und für das Kriterium zu 4 sechs (6) Punkte vergeben.
Die Kriterien zu 1 und zu 3 dienen gleichzeitig als Mindestanforderungen und müssen jeweils einfach durch geeignete Referenzen nachgewiesen werden (hierzu Abschnitt III.1.3) der Auftragsbekanntmachung).
Der Bewerber hat die geforderten Erklärungen in der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" in den dafür vorgesehenen Feldern vollständig abzugeben. Nicht abgegebene Erklärungen werden nicht nachgefordert. Die Nichterweislichkeit eines Kriteriums geht bei nicht abgegebenen Erklärungen des Bewerbers zu dessen Lasten.
Die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregistereintragung: Angabe der Informationen zum Registergericht und zur HRB/HRA-Nummer. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Darstellung der Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2019, 2020, 2021)
- Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; sofern Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die Erklärung, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
vor Ablauf der Teilnahmefrist (2019, 2020,2021)
- Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für
Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind; sofern Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die verbindliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens (z.B. ein Angebot), den Bewerber im Auftragsfall mit
dem geforderten Versicherungsschutz auszustatten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen und sich auf die hier gegenständlichen Aufgaben beziehen.
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Erklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfall zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss die folgenden Mindestversicherungssummen
beinhalten:
- Personen- und Sachschäden: je Schadensfall 5 Mio. EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 5 Mio. EUR
Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres.
- Vermögensschäden: je Schadensfall 10 Mio. EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 20 Mio. EUR
Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Unternehmensbeschreibung (Gründung, Besitzverhältnisse, wesentliche Geschäftsfelder, Niederlassungen, etc.)
Ausgefüllter Kriterienkatalog
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (3 Referenzen)
Kontinuierliche Personalentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen
oder privaten Auftraggebers. Die Zahl an nachzuweisenden Referenzen ist nicht begrenzt. Eine Referenz ist geeignet, wenn mit ihr Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen nachgewiesen werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind.
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. In diesem Fall sind die beabsichtigten Unterauftragnehmer, soweit dies bereits möglich ist, namentlich zu benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Personen, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Referenzen: Nachzuweisen sind
1. mindestens eine Referenz über die Ausführung eines Projektes über Betriebsdienstleistungen mit einem
Gesamtauftragsvolumen (Abrechnungssumme) von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto), und
2. mindestens eine Referenz über die Realisierung eines Projektes, mit verteilten Rechenzentrumsstrukturen (mindestens zweifach redundant) und virtualisierten Umgebungen.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die Merkmale erfüllt sind. Der Bewerber hat
die geforderten Erklärungen in der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" in den dafür vorgesehenen Feldern vollständig abzugeben. Nicht abgegebene Erklärungen werden nicht nachgefordert. Die Nichterweislichkeit eines Kriteriums geht bei nicht abgegebenen Erklärungen des Bewerbers zu dessen Lasten.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
1. Nachweis eines nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierten Qualitätssicherungssystems und
2. Nachweis einer Zertifizierung des Unternehmens des Bewerbers und seiner Rechenzentren nach DIN EN ISO 27001.
- Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
- Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
- Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
- Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
- Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.dtvp.de/ heruntergeladen werden
- Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung mit einbezogen.
- Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
- Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 10.10.2022 über die Vergabeplattform www.dtvp.de/ zu richten.
- Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
- Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als
Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
- Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen
Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
- Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag).
Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
- Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von
Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
- Bewerber haben außerdem eine Erklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Für die Erklärung ist das hierfür mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
- Die Teilnahmeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.dtvp.de/ heruntergeladen
werden.
- Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in
Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung mit einbezogen.
- Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
- Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens
04.11.2022 über die Vergabeplattform www.dtvp.de/ zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.