Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Konstruktiver Ingenieurbau
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.db.de/pq
Abschnitt II: Gegenstand
Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Konstruktiver Ingenieurbau
Bundesweit
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) geeignete und zuverlässige Unternehmen in der Kategorie Konstruktiver Ingenieurbau für folgende Warengruppen (Leistungen) aus:
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen-Spannbetonbrücken,
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen-Stahlbetonbrücken,
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen-Stahl,
— Massive Stützbauwerke,
— Konstruktiver Ingenieurbau-Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit).
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 SektVO eingerichteten und betriebenen Qualifikationssystems (Präqualifikationssystem). Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert unter: https:// smart.noncd.db.de Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln. Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung mit der Nummer 2021/S 209-548538 vom 27.10.2021 ist nicht mehr gültig. Präqualifikationen aus diesem Präqualifizierungssystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekanntgemachten Präqualifizierungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.
Neben anderen Eignungskriterien ist für die Warengruppe Eisenbahn-und Straßenüberführungen-Stahl die Vorlage einer Herstellerbezogenen Produktqualifikation (EXC3 DB), aufbauend auf der EXC3 nach DIN EN1090-2, zwingend erforderlich. Siehe hierzu auch Bekanntmachung 2022/S 204-582644 vom 21.10.2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html