BIM-Planung MP Hamburg Hbf, Flächenerweiterung Bundespolizei HOAI Lph 3-4, optional 5-7, 9_neu Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59397
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung MP Hamburg Hbf, Flächenerweiterung Bundespolizei HOAI Lph 3-4, optional 5-7, 9_neu
BIM-Planung MP Hamburg Hbf, Flächenerweiterung Bundespolizei HOAI Lph 3-4, optional 5-7, 9_neu
Hamburg, Sitz PL
BIM-Planung MP Hamburg Hbf, Flächenerweiterung Bundespolizei HOAI Lph 3-4; Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, Technische Ausrüstung KGR 410 - 480, BIM-Vermessung
BIM-Planung MP Hamburg Hbf, Flächenerweiterung Bundespolizei, optional HOAI Lph 5-7, 9;
Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, Technische Ausrüstung KGR 410 - 480, BIM-Vermessung.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den
Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage
aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planung MP Hamburg Hbf, Flächenerweiterung Bundespolizei HOAI Lph 3-4, optional 5-7, 9_neu
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.