Abbruch, Hammer Straße 124 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 222-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Hammer Straße 124
Geplant ist der Rückbau von 3 Gebäuden sowie den Teilbereich eines weiteren Gebäudes auf der Liegenschaft Hammer Straße 124 in 22043 Hamburg. Grund hierfür ist ein geplanter Neubau mit Schulgründung. Auf dem Grundstück befindet sich eine Grundinfrastruktur einer Schule mit Klassen- und Verwaltungsgebäuden sowie einer Sporthalle. Rückzubauen sind Kreuzbau, Aula und 8-Klassentrakt des Gebäudes 01, Gebäude 02, Gebäude 03 und Gebäude 09 im 1. BA.
Hammer Straße 124, 22043 Hamburg
Es handelt sich vorwiegend um folgende Leistungen in allen drei Gebäuden:
- Entrümpelung Gebäude
- Schadstoffsanierung im Gebäudeinneren / -äußeren
- Entkernung
- Maschineller Rückbau
- Entsorgung
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung, Fertigstellung ca. Februar 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Hammer Straße 124
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]