Abbruch, Stengelestraße 38 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 213-22 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Stengelestraße 38
Sanierung der Einfeld-Sporthalle im Rahmen der Standortsanierung.
Gebäudebestand: Freistehende eingeschossige Sporthalle mit Nebenräumen.
Konstruktionsmerkmale: Typenbau (Seitzhalle), Teilweise unterkellert (Installationskeller), Massivbau: Stahlbetonsohle, Wände aus Ort- und Stahlbetonfertigteilen sowie Ziegelmauerwerk, flachgeneigtes Pultdach, Stahlbetonleichtbaudecken auf Stahlbetonunterzügen mit außenliegenden Stützen, 5 % Gefälle, Dacheindeckung Bitumendachbahnen auf Dämmung.
Geplante Baumaßnahmen: Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes. Sanierung der Dachabdichtung, Fassadensanierung, Erneuerung / Überarbeitung der Fenster und Türen, Erneuerung der Umkleide-, Dusch- und WC-Bereiche, Einbau eines barrierefreien WC´s, Erneuerung der gesamte Haustechik und Beleuchtung, Erneuerung / Ergänzung der Boden- und Wandbeläge
Stengelestraße 38, 22111 Hamburg
Demontage, Abbruch und Entsorgung: Sanitärobjekte, Wand- und Bodenfliesen sowie Bodenbeläge, Innentüren mit Stahlzarge, Trockenbauwände und Verkleidungen, Stahlfenster mit Fenstergitter, Eingangtürelement, Sträucher und Gehölz
Schadstoffsanierung: Asbestbelastete Bauteile und bituminös belasteter Estrich
Vorraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2022 bis März 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Stengelestraße 38
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hollenstedt
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21279
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]