Rahmenvereinbarung IT-Client-Devices, Desktop-All-In-One Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-17-EU-ITSC
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haw-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung IT-Client-Devices, Desktop-All-In-One
Die bezugsberechtigten Einrichtungen Konsortialpartner (KP) beabsichtigen mit der Rahmenvereinbarung den Bedarf an IT-Client- Hardware (Desktop-All-In-One) (incl. Zubehör, Hersteller-Managementsoftware) und Dienstleistungen in Ihren Einrichtungen zu decken. Bezugsberechtigte Einrichtungen sind:
aus Hamburg:
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Konsortialführerin Beitritt zum 01.05.2023
- HafenCity Universität Hamburg (HCU), Beitritt zum 01.05.2023
- Technische Universität Hamburg (TUHH), Beitritt zum 01.05.2023
- Hochschule für Bildende Künste (HfBK), Beitritt zum 01.05.2023
- Hochschule für Musik und Theater (HfMT), Beitritt zum 01.05.2023
- Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SuB), Beitritt zum 01.05.2023
- Berufliche Hochschule Hamburg (BHH), Beitritt zum 01.02.2023
- German Institute for Global and Area Studies (GIGA), Mitglied der Leibniz-Forschungsgemeinschaft, Beitritt zum 01.02.2023
aus Mecklenburg-Vorpommern:
- Hochschule Wismar, Beitritt zum 01.10.2023
- Hochschule Stralsund, Beitritt zum 01.10.2023
- Hochschule Neubrandenburg, Beitritt zum 01.10.2023
- Universität Rostock, Beitritt zum 01.10.2023
- Universitätsmedizin Rostock, Beitritt zum 01.10.2023
- Universität Greifswald, Beitritt zum 01.10.2023
- Hochschule für Musik und Theater Rostock, Beitritt zum 01.10.2023
aus Schleswig-Holstein:
alle nachfolgend aufgeführten Konsortialpartner aus Schleswig-Holstein mit Beitritt zum Vertragsstart 01.02.2023
- Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU)
- GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
- Fachhochschule Kiel
- Europa Universität Flensburg
- Hochschule Flensburg
- Fachhochschule Westküste (Heide)
- Technische Hochschule Lübeck
- ZBW - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Kiel
- Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW)
- Universität zu Lübeck
- Studentenwerk Schleswig-Holstein
- Musikhochschule Lübeck
aus Sachsen-Anhalt:
- Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (Halle), Beitritt zum 01.02.2023
aus Niedersachsen:
- ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hannover),Beitritt zum 01.02.2023
aus Berlin:
- Freie Universität (FU) Berlin, Beitritt zum 01.07.2023
- Deutsches Archäologisches Institut (DAI), Beitritt zum 01.07.2023
Die Bezugsberechtigung kann einvernehmlich mit dem AN um Institutionen erweitert werden, die während der Rahmenvereinbarungslaufzeit von den vorstehend genannten Bezugsberechtigten rechtlich eigenständig neu gegründet werden und bei denen der jeweilige Bezugsberechtigte Mehrheitseigentümer ist.
IT-Client Hardware, Desktop-All-In-One
HAW Hamburg, ITSC-Vergabestelle Berliner Tor 5 20099 Hamburg Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) führt als Konsortialführerin diese Vergabeleistung für sich selbst und weitere 30 bezugsberechtigte Einrichtungen (Gesamtzahl der Einrichtungen 31) aus sechs Bundesländern (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Berlin) durch (vgl. Nennung unter Kurze Beschreibung mit Beitrittsdaten).
alle Client-Compute-Devicetypen für den Benutzerarbeitsplatz; gemäß den Typklassen/Produktgruppen der Leistungsbeschreibung der Hersteller Dell, Fujitsu, HP, Lenovo.
IT-Client Hardware, Microsoft Surface
HAW Hamburg, ITSC-Vergabestelle Berliner Tor 5 20099 Hamburg Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) führt als Konsortialführerin diese Vergabeleistung für sich selbst und weitere 30 bezugsberechtigte Einrichtungen (Gesamtzahl der Einrichtungen 31) aus sechs Bundesländern (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Berlin) durch (vgl. Nennung unter Kurze Beschreibung mit Beitrittsdaten).
Microsoft Surface; alle Client-Compute-Devices für den Benutzerarbeitsplatz gemäß den Typklassen/Produktgruppen der Leistungsbeschreibung des Herstellers Microsoft und Dienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben für Registerabfragen:
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben des Bieters durch Registerabfragen zu verifizieren,
etwa des Gewerbezentralregisters (§ 150a GewO) und/oder des Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs
(GRfW vom 17.09.2013, HmbGVBl. 2013, S. 417) und/oder des Wettbewerbsregisters gem. WRegG und/oder im Rahmen der Präqualifizierungsangaben des Bieters nach §122 Abs.3 GWB im Amtlichen Verzeichnis der IHK (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de).
Folgende Angaben sind daher zu machen (Hinweis:
Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.):
- Unternehmen (Firma/Name, Sitz und Rechtsform),
- Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Geburtsname, Geburtsname der Mutter, Staatsangehörigkeit),
- Registergericht oder Genehmigungsbehörde,
- Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
- Sofern der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist, hat er zur Bestätigung auf
Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in
Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer,
- Steuernummer: Steuer-IdNr. oder USt-IdNr. oder W-IdNr.
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Eigenerklärung des Bieters, dass er über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorlegt.
Sonstige Angaben nach § 7 HmbVgG:
Die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) wurden ordnungsgemäß erfüllt.
Zur Bestätigung werden auf Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.
- eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
Ich/wir werde/n Leistungen nur auf Unterauftragnehmer übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und werde/n ihre Einhaltung kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Ich/wir werde/n für die Unterauftragnehmer alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf Verlangen vorlegen.
Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag).
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Ausschluss vom Wettbewerb, zu Vergabesperre und Eintragung in das Wettbewerbsregister führen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO bzw. § 56 VgV).
Ich/Wir geben den Gesamtumsatz der Jahre 2020,2021,2022 im Eignungsvordruck an.
Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO bzw. § 47 VgV zulässig. Sollte der Bieter Unteraufträge an Eignungsleiher vergeben, gilt:
- Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO bzw. § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.
- Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks Eignung werden auf Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt (§ 34 Abs. 2 UVgO bzw. § 47 Abs. 2 VgV).
- Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO bzw. § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB sind folgende Angaben des Bieters zu machen:
- Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor oder sofern ein Ausschlussgrund vorliegt ist dieser anzugeben und die Maßnahmen zur Selbstreinigung, die nach § 125 GWB ergriffen wurden, anzugeben.
- Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vor.
-Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
-Die Finanzbehörde Hamburg hat mich/uns nicht von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
-Es liegt keine Verfehlung nach § 2 Abs. 2 GRfW vor, die einen Ausschluss vom Wettbewerb und/oder Registereintrag (auch in vergleichbaren Registern) rechtfertigen könnte.
Lagen in den letzten drei Jahren Verfehlungen im Sinne von § 2 Abs. 2 des GRfW vor; sind diese zu benennen. Allerdings wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung und Prävention ergriffen, (Aufzählung durch den Bieter). Der Bieter fügt zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei.
Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen Anforderungen werde/n Ich/Wir auf Verlangen vorlegen.
Der Bieter verfügt über 1 Referenzprojekt (gilt nur für Los1) , das er als verantwortliches Unternehmen innerhalb der Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) erfolgreich als Auftragnehmer geleistet hat oder noch leistet. Das Referenzprojekt kann zum Zeitpunkt dieser Vergabe ein noch laufendes oder bereits abgeschlossenes Referenzprojekt sein. Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Dies setzt kumulativ die folgenden Parameter voraus:
- Auftragsvolumen gesamt 5 Mio. EUR netto oder höher
- ein oder mehrere Bezugsberechtigte
- Abwicklung der Leistungen über einen Webshop zwecks Bestellabwicklung
- 50% der Leistung (Auftragsvolumen) durch den Auftragnehmer müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erbracht sein.
- Multivendor mit mindestens zwei unterschiedlichen Herstellern; dabei ist die tatsächliche Leistungserbringung mit einem genutzten Leistungsportfolio von mindestens zwei unterschiedlichen Herstellern entscheidend
- der Bieter ist/war Lieferant für den Bereich Compute-Leistung aus den Bereichen Server und/oder Clients
Zu diesem Referenzprojekt sind die folgenden Pflicht-Angaben zu machen:
- Darstellung der Leistungen, die erbracht wurden.
- Angabe des Auftragsvolumens
- Zeitraum/Vertragszeitraum der Leistungserbringung
- Hersteller der gelieferten Compute-Leistungen
- Compute-Leistungen Server und/oder Clients
- Auftraggeber und Kontaktperson (Adresse, Telefon, Mailadresse)
Der Bieter liefert als Nachweis für eine mögliche Kontaktaufnahme die Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme von den Kontaktpersonen der angegebenen Referenzpartner und fügt diese den Angebotsunterlagen bei. Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Auftragsumfang detailliert angegeben werden.
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Auftragsumfang detailliert angegeben werden.
Alle zur Leistungserfüllung dieser ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zu den bezugsberechtigten Auftraggebern beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Nachfolgende Einverständniserklärung zum HmbSÜGG (gilt nur für die bezugsberechtigten Einrichtungen in Hamburg):
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal - je nach Art, Durchführung und Auftrag des Personals - auf Verlangen des Auftraggebers vor dem Personal-Einsatz einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem HmbSÜGG unterzogen wird, gemäß (§7 Abs (1) Nr.2 in Verbindung mit §9 Abs (1) Nr. 3a) HmbSÜGG). Die Sicherheitsüberprüfung darf vor dem ersten Einsatz beim Auftraggeber nicht älter als 3 Monate sein. Anfallende Kosten für die Überprüfungsmaßnahme werden vom Auftraggeber nicht erstattet.
Sollte über den Vertragszeitraum dasselbe Personal mehrfach eingesetzt werden, kann der Auftraggeber nach HmbSÜGG eine Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung verlangen.
(Hinweis: Die bezugsberechtigte Einrichtung wird vor einer Auftragserteilung dem Bieter/Auftragnehmer mitteilen, ob die Sicherheits-Überprüfung für die Auftragsdurchführung notwendig ist).
Für die weiteren bezugsberechtigten Einrichtungen außerhalb des Bundeslandes Hamburg gelten ggf. eigene und abweichende gesetzliche Regelungen bzgl. der Sicherheitsüberprüfung von einzusetzendem Personal des Bieters. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal - je nach Art, Durchführung und Auftrag des Personals - auf Verlangen des Auftraggebers vor dem Personal-Einsatz in einer Sicherheitsüberprüfung nach den dort jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben unterzogen wird.
(Hinweis: Die bezugsberechtigte Einrichtung wird vor einer Auftragserteilung dem Bieter/Auftragnehmer mitteilen, ob die Sicherheits-Überprüfung für die Auftragsdurchführung notwendig ist). Für die weiteren bezugsberechtigten Einrichtungen außerhalb des Bundeslandes Hamburg gelten ggf. eigene und abweichende gesetzliche Regelungen bzgl. der Sicherheitsüberprüfung von einzusetzendem Personal des Bieters. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal - je nach Art, Durchführung und Auftrag des Personals - auf Verlangen des Auftraggebers vor dem Personal-Einsatz in einer Sicherheitsüberprüfung nach den dort jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben unterzogen wird.
(Hinweis: Die bezugsberechtigte Einrichtung wird vor einer Auftragserteilung dem Bieter/Auftragnehmer mitteilen, ob die Sicherheits-Überprüfung für die Auftragsdurchführung notwendig ist).
Wir erklären uns damit einverstanden, dass das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfungen für das beim Auftraggeber eingesetzte Personal vor dem Einsatz dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wird.
Die geforderte Multivendor-Strategie der Auftraggeberin und der bezugsberechtigten Einrichtungen für die Hardware der zu liefernden Hersteller Dell, HP, Fujitsu, Lenovo und Microsoft Surface erfordert, dass der Bieter als herstellerunabhängiges Systemhaus auch berechtigt ist, die Hardware dieser Hersteller zu liefern.
Wir erklären, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden:
Des Bundes, der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Berlin, sowie der EU DSGVO, in der jeweils gültigen Fassung.
Wir erklären, dass der seitens der Auftraggeberin übermittelte Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung DSGVO, zur Kenntnis genommen worden ist.
(Hinweis: Er ist nur ein Musterdokument und insofern nicht abschließend. Details müssen im Falle des Zuschlages mit dem Bieter nachgelagert angepasst/finalisiert werden. AV-Verträge sind auch nur zu schließen, wenn durch den Bieter eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 28 DSGVO im Rahmen einer vereinbarten Dienstleistung erfolgen soll)
Wir erklären uns damit einverstanden, dass mit Zuschlag ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten, sofern dies notwendig und vom Bezugsberechtigten gewünscht wird, individuell geschlossen wird.(Hinweis: Aufgrund der verschiedenen Bezugsberechtigten aus mehreren Bundesländern gibt es im Bereich Datenschutz nach DSGVO ggf. unterschiedliche länderspezifische Umsetzungsvorgaben und AV-Vertragsmuster
Wir erklären uns damit einverstanden, mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß EU DSGVO, der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen.
Wir erklären, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten bei uns durchführen kann.
Wir erklären die Zustimmung, dass wir als Bieter und ggf. späterer Auftragnehmer darüber informiert wurden, dass ein zu Stande kommender Vertrag dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) unterliegt und dieser nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht wird. Zudem kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Wir erklären, dass für uns als Unternehmen die Berichtspflicht nach der CSR-Richtlinie (EU) und - für Bieter aus Deutschland - das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) gilt.
Wir erklären, dass wir unsere Nachhaltigkeitsbestrebungen durch ein CSR-Rating und/oder CSR-Auditing durch einen externen, unabhängigen Anbieter (bspw. Ecovadis, DQS, DEKRA oder vergleichbar) durchführen lassen.
Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser aktueller Nachhaltigkeitsbericht für Kunden und Interessenten im Internet (bspw. als PDF-Dokument) frei zugänglich publiziert wird.
Wir erklären, dass wir in unserem Unternehmen ein Nachhaltigkeits-management eingeführt haben und eine Nachhaltigkeitsstrategie (bspw. für die nächsten 5 Jahre) entwickelt haben, die jährlich überprüft und weiterentwickelt wird.
Zum Nachweis der Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:
- Einhaltung der Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (Nur bei Dienstleistungen auszufüllen.)
- Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).
- Ich/Wir entlohnen unsere Beschäftigten nach einem anzugebenden allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, an den ich/wir nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden sind; oder
- einem anzugebenden Tarifvertrag; oder
- zahlt (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da ich/wir keinem Tarifvertrag unterliegen (§ 3 Abs. 2 HmbVgG); oder
- Ich/Wir beschäftigen keine Mitarbeiter und sind daher nicht an das Mindestlohngesetz gebunden.
- Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter sorge/n ich/wir dafür, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
- Ich/Wir werde/n vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereithalten. Auf Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG).
- Ich/wir werde/n bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einsetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
Ich/Wir werden die Leistung ausschließlich mit Waren ausführen, die
nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG). Als Nachweis ist die Eigenerklärung "Soziale Nachhaltigkeit IT" beigefügt und unterzeichnet abzugeben.
Ich/Wir verpflichten uns bei Angebotsabgabe die Eigenerklärung "5.Russland-EU-Sanktionspaket" unterzeichnet abzugeben.
Die Eigenerklärungen "Soziale Nachhaltigkeit IT und 5.Russland-EU-Sanktionspaket" werden als vertragliche Nebenleistung vereinbart.
Ich/Wir verpflichten uns bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft, die "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" ausgefüllt abzugeben.
Ich/Wir verpflichten uns bei Angebotsabgabe die "Eignungsanforderungen Anlage 1" ausgefüllt abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7J6HEM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Es wird auf die Rechtsfolgefristen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingewiesen.