Erweiterungsbau BIPS - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-22-BIPS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bips-institut.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau BIPS - Generalplanung
Generalplanungsleistungen für einen Erweiterungsbau mit folgendem wesentlichen Inhalt:
Alle Grundleistungen der Leistungsbilder
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 zu § 34 HOAI (LPH 1-9)
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 zu § 39 Abs. 4 HOAI (LPH 1-9)
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI für die Anlagengruppen 1-6 (AnlGr 6 bzgl. Aufzüge) und 8 gem. § 53 HOAI (LPH 1-9)
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI (LPH 1-6)
gemäß den Grundleistungskatalogen der HOAI 2021.
Als zu erbringende Grundleistungen gelten hierbei auch
- Grundleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) gem. LPH 1-7 nach Anlage 1 zur HOAI 2021 im erforderlichen Umfang
- die Planungsleistungen für Parkplätze oder außenliegende Stellplätze für KFZ sowie muskelbetriebene Fahrzeuge (z.B. Fahrräder)
- die Planungsleistungen in Bezug auf technische Anlagen in Außenanlagen (KG 540 ff. nach DIN 276-2008)
- die Planungsleistungen zum vorbeugenden Brandschutz
Zudem folgende besondere Leistungen:
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (mindestens bis in die 2. Ebene nach DIN 276-2008)
- in LPH 3: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (bis in die 3. Ebene nach DIN 276-2008)
- in LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter, auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
- in LPH 7: Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
- in LPH 8: Mitwirken bei der Fortschreibung der Mittelabflussplanung und Unterstützung des Auftraggebers beim rechtzeitigen Mittelabruf sowie Führung der zuwendungsrechtlich erforderlichen Dokumentation
- in LPH 8: Unterschriftsfertige Vorbereitung des Verwendungsnachweises für die Fördermittel
- in LPH 8: Stellung verantwortliche(r) Bauleiter/Bauleiterin nach § 56 BremLBO, soweit diese Tätigkeit über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Vorbehaltlich weiterer Einzelheiten in den Vertragsunterlagen (werden rechtzeitig vor Angebotsabgabe überlassen).
Die Planung ist nach Abschluss des VgV-Verfahrens zu beginnen und beinhaltet vorerst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 aller oben genannten Grundleistungen, ferner die oben genannten Besonderen Leistungen in den LPH 2 (vertiefte Kostenschätzung) und LPH 3 (vertiefte Kostenberechnung).
Eine stufenweise Beauftragung ist gemäß Vertrag vorgesehen.
Nach aktuellem Stand sind die Leistungen des Stufenvertrages - bei voller Erbringung aller Leistungsbilder bis Leistungsphase 8 - bis Ende 2025 zu erbringen. Die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) wird, sofern abgerufen, anschließend erbracht.
Die Kostenannahmen sind im Zuge der Bearbeitung zu erstellen. Im Zuge der Bedarfsplanung wurden folgende maximalen Nettokosten mit Zeitpunkt 2022 (aktuell) angenommen (gem. DIN 276; nur für Kalkulationszwecke zu verwenden):
Kostengruppe 200: ca. 0,3 Mio. EUR
Kostengruppe 300: ca. 5,0 Mio. EUR
Kostengruppe 400: ca. 2,1 Mio. EUR
Kostengruppe 500: ca. 0,2 Mio. EUR
Kostengruppe 600: ca. 0,2 Mio. EUR
(Fortführung der Beschreibung unter Ziff. II.2.4)
Das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH (nachfolgend: BIPS) zählt zu den national führenden epidemiologischen Forschungsinstituten mit hoher internationaler Anerkennung. Es ist ein Forschungsinstitut des bremischen Forschungs- und Transferschwerpunktes Gesundheitswissenschaften. Seit 2013 ist das Institut Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und wird als solches gemeinsam von Bund und Ländern gefördert.
Für das BIPS besteht die akute Notwendigkeit einer räumlichen Erweiterung durch einen Erweiterungsbau. Ebenso ist eine Erweiterung und Erneuerung des IT-Systems vorgesehen, für das der Erweiterungsbau infrastrukturell (Aufstellflächen, Leitungskapazitäten) hinreichende Ressourcen haben muss.
Geplant ist ein Erweiterungsbau direkt neben dem derzeit genutzten Gebäude zur Abdeckung dringend benötigter zusätzlicher Bürokapazitäten, des Bedarfs an einem großen Hörsaal und Flächen für die Erweiterung und Erneuerung des IT-Systems. Das derzeit vom BIPS genutzte Gebäude in der Achterstraße 30 wurde 2010 mit einem Personalbestand von 72,2 VZÄ (94 Beschäftigte, ohne studentische Hilfskräfte) bezogen.
Ziel des Erweiterungsbaus ist es, 75 zusätzliche Büroarbeitsplätze zu errichten, die zum Teil von mehreren Beschäftigten genutzt werden können. Außerdem ist die Errichtung eines Hörsaals/Veranstaltungsraums für bis zu 199 Teilnehmende mit entsprechender Medienausstattung für digitale Konferenzen vorgesehen sowie die Neustrukturierung der Unterbringung der IT für das Institut mit Herrichtung von Flächen für den zentralen Rechnerbetrieb, Datenmanagement und mit Aufstellflächen für den Gerätebetrieb der Biobank am Standort des Instituts.
Das Bauvorhaben inkl. der Nebenkosten wird vollständig aus gedeckelten Fördermitteln finanziert.
Es ist angestrebt, die Baumaßnahme in 2025 abzuschließen und die Flächen für die Ausstattung und Einrichtung und für den Nutzungsbeginn spätestens in 2026 bereitzustellen. Die erforderlichenfalls weiterzuentwickelnde Basis mit definiertem Raumbedarf ist eine im Jahr 2019 erstellte Machbarkeitsstudie, die mit den Teilnahmeunterlagen mit veröffentlicht wird. Mit der Planung liegt eine sehr einfache, zweckentsprechende und wirtschaftliche Baukonzeption für die Erweiterung mit 75 Arbeitsplätzen, orientiert an Nachhaltigkeitskriterien in Funktion, Bauweise und Energiedesign vor.
Im Flächenlayout ist Flexibilität und eine nachhaltige Nutzbarkeit durch Struktur, Anordnung und Organisation von Service- und Funktionsbereichen abgebildet. Um die Folgekosten möglichst gering zu halten, soll nur die zwingend notwendige technische Infrastruktur für einen bedarfsgerechten Büro- und Institutsbetrieb umgesetzt werden. Wünschenswert ist jedoch die planerische Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten für die technische Infrastruktur, insb. in Bezug auf künftig ggf. noch höhere Datentransfererfordernisse als heute.
An hochinstallierte Flächen für den IT-Betrieb und energieintensive Probenlager sind besondere an den Klimaschutzzielen im Wissenschaftsbereich orientierte Ansprüche bezüglich Energie und Nachhaltigkeit gestellt. Es ist angestrebt, die Prozesswärme aus Rechnerbetrieb und Kühltechnik des Probenlagers für die Wärmebereitstellung mit einzubinden.
Die zu schaffende Nutzfläche von ca. 1838 m² umfasst ca. 1050 m² büroartig genutzte Flächen (mindestens 75 Büroarbeitsplätze), ca. 385 m² Seminar- und Veranstaltungsflächen und im Untergeschoss u. a. ca. 150 m² niedriginstallierte Probenlagerflächen und ca. 75 m² hochinstallierte IT-Flächen.
Die Liegenschaft, auf der der Erweiterungsbau entstehen soll, liegt in der Achterstr. 30 und beträgt ca. 13.378 qm.
Es gibt einen Bauvorbescheid vom 12.12.2019, welcher die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens bestätigt. Die Gültigkeitsverlängerung wird während des Vergabeverfahrens bauherrenseitig beantragt.
Wenn der Auftraggeber auch die Leistungsphase 9 zu den jeweiligen Fachdisziplinen abruft, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Nacherfüllungsfristen der Unternehmen, also um ca. 48 Monate.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (diese ist im Teilnahmeheft enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die max. 5 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung mit einer anfänglichen Festbeauftragung der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3 nach den vertraglich in Bezug genommenen Leistungsbildern der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen; siehe Ziff. 2.1.4).
Anschließende Leistungen hängen von einem diesbezüglichen Abruf durch den Auftraggeber ab.
Nach jetzigem Stand vorgesehen sind folgende Leistungsstufen: Stufe 1 = LP 1 und 2; Stufe 2 = LP 3; Stufe 3 = LP 4; Stufe 4 = LP 5, Stufe 5 = LP 6 und 7; Stufe 6 = LP 8; Stufe 7 = LP 9.
Die endgültige Aufteilung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Betreffend Befähigung zur Berufsausübung und weiterer zulässiger Eignungsvoraussetzungen, die nicht Ziff. II.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung betreffen, werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: s. Teilnahmeheft)
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeheft)
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV.
4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder): hier der für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Führungskräfte, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen.
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
7. Eigenerklärung zu aktuellen Russland-Sanktionen
Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden
nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall für die gesamte Vertragslaufzeit eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten. Falls die Eigenerklärung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (und nicht von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam) abgegeben wird, muss auch deutlich werden, dass die vorhandene/abzuschließende Einzelversicherung des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft auch die Tätigkeit in Arbeitsgemeinschaften abdeckt.
2. Spezifische Jahresnettohonorarumsätze für die jeweiligen Fachdisziplinen (Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung bzgl. Anlagengruppen 1-3 und 8, bzgl. Anlagengruppen 4, 5 für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Gefordert wird: Die Eigenerklärung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweiligen spezifischen Jahresnettohonorarumsätze.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 8 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
MINDESTSTANDARD (gemittelt aus den anzugebenden Geschäftsjahren 2019-2021):
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): [Betrag gelöscht] EUR
- für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen): [Betrag gelöscht] EUR
- für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung): [Betrag gelöscht] EUR
- für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung):
- bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8: [Betrag gelöscht] EUR (Summe)
- bzgl. Anlagengruppen 4, 5: [Betrag gelöscht] EUR (Summe)
Ja, s.o. bei 2. und Teilnahmeheft
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmer o. ä.) zurückgegriffen wird (s. auch § 36 VgV).
2. Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte - jeweils: ohne freie Mitarbeiter. Bzgl. Objektplanung (Gebäude/Innenräume, Freianlagen): Mitarbeiter mit Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) o. gleichwertiger Ausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig). Für Fachplanung (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung): Mitarbeiter mit Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) o. gleichwertiger (Fach-)Hochschulausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig) sowie Mitarbeiter mit bestandener Meisterprüfung in einem technischen Beruf o. staatl. gepr. Techniker.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 10 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
MINDESTSTANDARD:
(MA = Mitarbeiter/innen)
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 8 MA
- für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen): 1 MA
- für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung): 2 MA
- für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung):
- bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8: 3 MA
- bzgl. Anlagengruppen 4, 5: 2 MA
3. "Referenzprojekte allgemein"
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 4 Gesamtreferenzen, s. hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 11) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt enthalten:
a) für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI
- zur Errichtung (Neubau, Erweiterung o. Umbau) eines Nichtwohngebäudes mit Büroarbeitsplätzen und Veranstaltungsräumen für Sitzungen, Seminare, Tagungen o.ä.
- Bearbeitung ganz o. teilw. in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen o. spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 300 + 400 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
b) für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 38 ff. HOAI
- zur Errichtung von Zuwegungen, Stellplätzen und diesbezüglicher Begrünung für ein Nichtwohngebäude
- Bearbeitung ganz o. teilw. in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen o. spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 500 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
c) für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-6 zu §§ 49 ff. HOAI
- zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Tragwerk von mind. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III o. höher gem. Anlage 14.2 zur HOAI 2020) und dessen Anschluss an einen Bestandsbau (nicht zwingend über die gesamte Fassade; Verbindungsbrücke würde genügen)
- Bearbeitung ganz o. teilw. in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 6 bereits abgeschlossen o. spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 300 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
d) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI
- Bearbeitung ganz o. teilw. in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen o. spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 400 bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
e) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 4, 5 sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 4, 5 eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI
- Bearbeitung ganz o. teilw. in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen o. spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 400 bzgl. Anlagengruppen 4, 5 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
f) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppe 6 (nur bzgl. Aufzüge) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppe 6 (Aufzüge) eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI
- Bearbeitung ganz o. teilw. in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen o. spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 461 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
anzugeben sind bei a)-f) jeweils auch
- Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email, Telefonnummer)
- Ort des Bauvorhabens
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 11 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
MINDESTSTANDARD: 1 Gesamtreferenz (Anforderungen a-f erfüllt, Details zur möglichen Kombination aus verschiedenen Projekten s. Teilnahmeheft bei Kriterium 11). Kann der Bewerber keine passende Gesamtreferenz vorweisen, führt dies zum Ausschluss.
4. "Referenzprojekte Energetische Anforderungen"
Gefordert wird: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 2 Referenzen pro Fachdisziplin, s. hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 12) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt Angaben zu folgenden Umständen enthalten:
a) Bzgl. Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI, wobei LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen o. diese, wenn noch in Ausführung, nicht später als 30.06.2021 begonnen worden sein darf
- zur Errichtung eines Gebäudes in Passivhausbauweise (nicht zwingend zertifiziert) o. vergleichbarer energetischer Qualität (z.B. EG 40 NH o. Unterschreitung des Höchstwerts des Jahresprimärenergiebedarfs gem. für die Referenz einschlägiger EnEV um mind. 30 %)
- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude
b) Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 eigenverantwortlich erbracht
- Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI, wobei LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen o. diese, wenn noch in Ausführung, nicht später als 30.06.2021 begonnen worden sein darf
- zur Neuinstallation einer Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen mit mind. 50 kW Leistung in ein bestehendes oder neues Gebäude
- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude
c) Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 4, 5
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI bzgl. Anlagengruppen 4, 5 eigenverantwortlich erbracht
- Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI, wobei LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen o. diese, wenn noch in Ausführung, nicht später als 30.06.2021 begonnen worden sein darf
- zur Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit mind. 30 kWp Leistung in ein bestehendes o. neues Gebäude
- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude
5. "Referenzprojekte öffentlicher Auftrag"
Gefordert wird: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 2 Referenzen pro Fachdisziplin, s. hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 13) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt Angaben zu folgenden Umständen enthalten:
a) Bzgl. Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
- mind. LP 6-7 zu §§ 33 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- Vergaben frühestens 2017 begonnen
- im Rahmen eines öff. Auftrags, in welchem die Leistungen der KG 300 und [Betrag gelöscht] europaweit ausgeschrieben wurden (mit Ausnahme derer im 20%-Kontingent nach § 3 Abs. 9 VgV)
b) Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8
- mind. LP 6-7 zu §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 eigenverantwortlich erbracht
- Vergaben frühestens 2017 begonnen
- im Rahmen eines öff. Auftrags, in welchem die Leistungen der KG 300 und [Betrag gelöscht] europaweit ausgeschrieben wurden (mit Ausnahme derer im 20%-Kontingent nach § 3 Abs. 9 VgV)
c) Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 4, 5
- mind. LP 6-7 zu §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 4, 5 eigenverantwortlich erbracht
- Vergaben frühestens 2017 begonnen
- im Rahmen eines öff. Auftrags, in welchem die Leistungen der KG 300 und [Betrag gelöscht] europaweit ausgeschrieben wurden (mit Ausnahme derer im 20%-Kontingent nach § 3 Abs. 9 VgV)
Ja, s.o bei 2. und 3. und Teilnahmeheft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Teilnahmeheft (inkl. näheren Ausführungen zu Eignungskriterien und deren Wertung), eine bereits vorhandene Machbarkeitsstudie und die vorgesehenen Zuschlagskriterien inkl. Unterkriterien und diesbezüglicher Gewichtung bei.
2. Das ausgefüllte Teilnahmeheft mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist aufgrund der Schutzwürdigkeit der mitveröffentlichten Unterlagen eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen als eine Gesamtdatei im PDF-Format hochgeladen werden.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeheft (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeheft genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeheft und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Richtigkeit der abgegebenen Eigenerklärungen nachweisen zu lassen.
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.
7. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
8. Das Fehlen geforderter Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist von ihnen zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell und vollständig sein müssen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDA66F3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.