BIM Barrierefreier Ausbau Bf Dillingen, BIM-Planungsleistung Lph 1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30370
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Barrierefreier Ausbau Bf Dillingen, BIM-Planungsleistung Lph 1-4
Die BIM-Planungsleistungen umfassen folgende Bereiche:
Objektplanung Verkehrsanlagen, Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Planungsbegleitende
Vermessung, Planung Technische Streckenausrüstung (Oberleitung und Leit- und Sicherungstechnik), Planung
50 Hz-Anlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Barrierefreier Ausbau Bf Dillingen, BIM-Planungsleistung Lph 1-4
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dillingen a.d. Donau
Die BIM-Planungsleistungen umfassen folgende Bereiche:
Objektplanung Verkehrsanlagen, Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Planungsbegleitende
Vermessung, Planung Technische Streckenausrüstung (Oberleitung und Leit- und Sicherungstechnik), Planung
50 Hz-Anlagen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
zusätzliche Dachplanung anstatt WSH/ Treppeneinhausung. LÄ04
Anstatt der bisher vorgesehenen und bereits ausgeplanten WSH & Treppeneinhausung auf dem Mittelbahnsteig, konnte
Aufgrund einer zusätzlichen Finanzierung ein Bahnsteigdach anstatt dem WSH/ Treppeneinhausung ausgeplant werden. Die
Leistung würde bei Wechsel des AN durch einen Dritten nicht wirtschaftlich darstellbar sein. Die Plangrundlage wurde erstellt und
ist technisch vom Bearbeiter des Ingenieurbüros dargestellt. Ein Dritter könnte dies nicht ohne Einarbeitung
darstellen.