Rahmenvertrag über die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0555-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen
Rahmenvertrag über die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier-Schienenstößen
aluminothermisches Schweißmaterial gemäß Leistungsverzeichnis
Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für den Zeitraum 01.11.2022 - 31.10.2023 (zzgl. max.3 Optionen mit jeweils weiteren max. 12 Monaten Laufzeit) die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier- Schienenstößen gemäß Leistungsverzeichnis aus. Diese Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder alle (max. 2) Lose bieten. Einzelheiten zum Leistungsumfang dieses Loses sind in den Vergabeunterlagen im Leistungsverzeichnis Los 1 hinterlegt. Im Leistungszeitraum für Los 1 (01.11.2022 - 31.10.2023) fallen Schätzmengen gemäß Leistungsverzeichnis Los 1 an. Die genannten Schätzmengen stellen nur Richtwerte dar. Ein Anspruch auf Erreichen dieser Richtwerte besteht nicht. Im Bedarfsfall kann der AG innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages den AN im Rahmen von Abrufaufträgen mit der Erbringung der Leistung beauftragen; hierbei wird der AG Teilmengen abrufen und die jeweils zu erbringende Lieferleistung dabei konkretisieren.
max. 3 Optionen mit weiteren jeweils max. 12 Monaten Laufzeit
Isolier-Schienenstöße gemäß Leistungsverzeichnis
Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für den Zeitraum 01.11.2022 - 31.10.2023 (zzgl. max.3 Optionen mit jeweils weiteren max. 12 Monaten Laufzeit) die Lieferung von aluminothermischem Schweißmaterial und Isolier- Schienenstößen gemäß Leistungsverzeichnis aus. Diese Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder alle (max. 2) Lose bieten. Einzelheiten zum Leistungsumfang dieses Loses sind in den Vergabeunterlagen im Leistungsverzeichnis Los 2 hinterlegt. Im Leistungszeitraum für Los 2 (01.11.2022 - 31.10.2023) fallen Schätzmengen gemäß Leistungsverzeichnis Los 2 an. Die genannten Schätzmengen stellen nur Richtwerte dar. Ein Anspruch auf Erreichen dieser Richtwerte besteht nicht. Im Bedarfsfall kann der AG innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages den AN im Rahmen von Abrufaufträgen mit der Erbringung der Leistung beauftragen; hierbei wird der AG Teilmengen abrufen und die jeweils zu erbringende Lieferleistung dabei konkretisieren.
max. 3 Optionen mit weiteren jeweils max. 12 Monaten Laufzeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
aluminothermisches Schweißmaterial gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Isolier-Schienenstöße gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.