Erstellung eines stadtplanerischen Masterplans für den Stadteingang West im Bereich Autobahndreieck Funkturm und ehemaliger Güterbahnhof Grunewald in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: IB_2202_EU_wD_StadtWest_JW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines stadtplanerischen Masterplans für den Stadteingang West im Bereich Autobahndreieck Funkturm und ehemaliger Güterbahnhof Grunewald in Berlin
Seit mehr als 150 Jahren bilden verschiedene bauliche, verkehrliche und räumliche Strukturen um den Bereich des heutigen Westkreuz eine städtebauliche Zäsur. Im Übergang von Stadt und Landschaft liegt heute eine der letzten großen Brachen und damit eines der letzten Stadtentwicklungspotenziale Berlins. Anlässlich der Planungen um das Autobahndreieck Funkturm ist eine Transformation dieses Ortes möglich: Aus einer Barriere soll ein Ort der Vernetzung und Verflechtung werden, ein Ort, der verschiedene Stadt- und Landschaftsräume verknüpft. Die Größe des Gebietes erlaubt es gesamtstädtische Flächenbedarfe abzubilden, die Lage bietet die einmalige Chance, die Stadtein- und -ausfahrt neu zu definieren und ein urbanes Stadtquartier zu entwickeln.
Mit einem Wettbewerblichen Dialog soll in mehreren Dialogphasen ein stadtplanerischer Masterplan erstellt werden, der die Grundlage für eine Änderung des Flächennutzungsplans und für weitere Wettbewerbe und Bauleitpläne bilden soll.
freiberufliche Dienstleistungen
Referenzprojekte
Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in der Dialogphase I i. H. v. 81.500,00 € (netto) und in Dialogphase II i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) vorgesehen (siehe Dokument "Aufgabenbeschreibung" Kapitel 4 "Verfahrensgrundlagen").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Projektleitung und die stellv. Projektleitung ist die berufliche Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsplanung, Architektur, Geografie oder einen entsprechenden Masterabschluss bzw. eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in den wesentlichen Berufsaufgaben der Fachrichtung nachzuweisen.
Zugelassen sind auch Ingenieure mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in den wesentlichen Berufsaufgaben der Fachrichtungen Stadt-, Regional- oder Landschaftsplanung.
Die berufliche Qualifikation ist anhand von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen zur Berufserfahrung zu belegen.
Gemäß § 44 (1) VgV: Juristische Personen erbringen mit dem Teilnahmeantrag einen Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister/Gewerbeanmeldung am Ort der Niederlassung des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Beibringung eines vergleichbaren Nachweises zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig sein.
Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Nachweis zu erbringen.
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten, sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner:in bzw. Architekt:in oder Landschaftsplaner:in tätig zu werden. Im Auftragsfall wird die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplaner:innen/Architekt:innen mit Landschaftsplaner:innen vorgeschrieben und die Einbindung von Verkehrsplaner:innen ist mindestens als Fachberater/Sachverständige verpflichtend, sofern die genannten Kompetenzen nicht im eigenen Büro abgebildet werden können. Eine Projektleitung oder eine stellvertretende Projektleitung einer Arbeits-/Bewerbergemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Im Falle einer Beauftragung werden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und die Besonderen Vertragsbestimmungen zum Mindeststundenentgelt (Wirt-214), zur Frauenförderung (Wirt-2141 – ausgefüllt und unterschrieben) und zu Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Wirt-2144) Bestandteil des Vertrages.
Gemäß Wirt-124.1 „Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland“ kann kein Auftrag an die dort genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerberbogen (Anlage T1) sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen über die eVergabeplattform einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben und sodann eingescannt hochzuladen. Gescannte oder kopierte Unterschriften sind nicht zugelassen.
2. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen.
3. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt.
4. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um zu prüfen, ob, gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland