2247/StV10 Wirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe Referenznummer der Bekanntmachung: 2247/StV10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2247/StV10 Wirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe
Es geht bei der vorgesehenen Beauftragung um die wirtschaftliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Prüfung und Auswertung
- der durch den Betreiber „Erhebung“ und Auftragnehmer „Automatische Kontrolle“ in den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe geltend gemachten Schadensersatzforderungen und
- der im Rahmen des Bruttounternehmenswertes im Schiedsverfahren Erhebung zu berücksichtigenden ersparten Aufwendungen.
Weiterhin ist eine wirtschaftliche Beratung und Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei in den Schiedsverfahren zu erbringen. Darunter fallen insbesondere Zuarbeiten an die Rechtsanwaltskanzlei, die den Bund im Schiedsverfahren rechtlich berät und vertritt.
s. Vergabeunterlagen
Es besteht ein wirtschaftlicher Beratungs- und Unterstützungsbedarf des BMDV bei der Prüfung und Auswertung der Schadensersatzansprüche und bei der Erstellung von Schriftsätzen in den Schiedsverfahren, um die Position des Bundes bestmöglich zu vertreten. Dabei sind insbesondere Zuarbeiten an die Rechtsanwaltskanzlei, die den Bund in den Schiedsverfahren rechtlich berät und vertritt, zu erbringen. Die Leistungen werden im Einzelfall konkretisiert und ad hoc in Form eines Einzelauftrages beauftragt.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Grün-den nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 11 Abs. 5 dieses Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV kann der AG Aufträge im VV ohne TWB vergeben, wenn die Leistungen nur von einem Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die technischen Gründe liegen im Auftragsgegenstand, insbesondere in dem Erfordernis, die Leistungen sofort und adhoc erbringen zu müssen. Die sofortige, mängelfreie Leistungserbringung ist jedoch nur für denjenigen möglich, der über umfassende, breite Kenntnisse verfügt: über die Funktionsweise, Abläufe, Schnittstellen des ISA-Gesamtsystems - einschließlich der Teilsysteme, seine Beteiligten, die Strukturierung der Vergabeverfahren und deren Abläufe, insbesondere der umfangreichen Verhandlungsgespräche, der Verträge einschließlich der Kündigungsregelungen und Hintergrundinformationen hierzu. Über diese besonderen Kenntnisse, die auf Grund der im Zeitraum von 2015 bis 2019 im Rahmen der Vergabeverfahren „Automatische Kontrolle“ und „Erhebung der Infrastrukturabgabe“ sowie seit 2019 im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung und Unterstützung der vom BMDV beauftragten Schiedsanwälte erbrachten Unterstützungsleistungen erworben wurden, verfügen nur die in diesem vorhergehenden Auftrag eingesetzten Mitarbeiter des Unternehmens. Auf Grund der im Unternehmen angestellten Mitarbeiter verfügt nur dieses Unternehmen über ein Alleinstellungsmerkmal.
Andere Unternehmen können die für den Auftrag notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht rechtzeitig erwerben. Die Anforderungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV werden erfüllt.
Darüber hinaus kann der AG gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der AG nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das Offene oder Nichtoffene Verfahren oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Das ist vorliegende der Fall. Auf Grund der Entscheidung des EuGHs vom 18.06.2019, in der die Einführung der Infrastrukturabgabe bei gleichzeitiger Absenkung der Kfz-Steuer für Inländer für nicht europarechtskonform erklärt wurde und den daraufhin eingeleiteten Schiedsverfahren zur Erhebung und Automatischen Kontrolle, sind die wirtschaftlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich, um den Bund in den Schiedsverfahren bestmöglich vertreten zu können und Schaden für den Bund zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Wegen des Fortschritts in den Schiedsverfahren und der dort geltenden Fristen zur Abgabe erneuter Stellungnahmen ist die Auftragsvergabe auch dringlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2247/StV10 Wirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.