2247/StV10 Wirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe Referenznummer der Bekanntmachung: 2247/StV10

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2247/StV10 Wirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe

Referenznummer der Bekanntmachung: 2247/StV10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es geht bei der vorgesehenen Beauftragung um die wirtschaftliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Prüfung und Auswertung

- der durch den Betreiber „Erhebung“ und Auftragnehmer „Automatische Kontrolle“ in den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe geltend gemachten Schadensersatzforderungen und

- der im Rahmen des Bruttounternehmenswertes im Schiedsverfahren Erhebung zu berücksichtigenden ersparten Aufwendungen.

Weiterhin ist eine wirtschaftliche Beratung und Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei in den Schiedsverfahren zu erbringen. Darunter fallen insbesondere Zuarbeiten an die Rechtsanwaltskanzlei, die den Bund im Schiedsverfahren rechtlich berät und vertritt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

s. Vergabeunterlagen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es besteht ein wirtschaftlicher Beratungs- und Unterstützungsbedarf des BMDV bei der Prüfung und Auswertung der Schadensersatzansprüche und bei der Erstellung von Schriftsätzen in den Schiedsverfahren, um die Position des Bundes bestmöglich zu vertreten. Dabei sind insbesondere Zuarbeiten an die Rechtsanwaltskanzlei, die den Bund in den Schiedsverfahren rechtlich berät und vertritt, zu erbringen. Die Leistungen werden im Einzelfall konkretisiert und ad hoc in Form eines Einzelauftrages beauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Grün-den nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 11 Abs. 5 dieses Vertrages.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV kann der AG Aufträge im VV ohne TWB vergeben, wenn die Leistungen nur von einem Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die technischen Gründe liegen im Auftragsgegenstand, insbesondere in dem Erfordernis, die Leistungen sofort und adhoc erbringen zu müssen. Die sofortige, mängelfreie Leistungserbringung ist jedoch nur für denjenigen möglich, der über umfassende, breite Kenntnisse verfügt: über die Funktionsweise, Abläufe, Schnittstellen des ISA-Gesamtsystems - einschließlich der Teilsysteme, seine Beteiligten, die Strukturierung der Vergabeverfahren und deren Abläufe, insbesondere der umfangreichen Verhandlungsgespräche, der Verträge einschließlich der Kündigungsregelungen und Hintergrundinformationen hierzu. Über diese besonderen Kenntnisse, die auf Grund der im Zeitraum von 2015 bis 2019 im Rahmen der Vergabeverfahren „Automatische Kontrolle“ und „Erhebung der Infrastrukturabgabe“ sowie seit 2019 im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung und Unterstützung der vom BMDV beauftragten Schiedsanwälte erbrachten Unterstützungsleistungen erworben wurden, verfügen nur die in diesem vorhergehenden Auftrag eingesetzten Mitarbeiter des Unternehmens. Auf Grund der im Unternehmen angestellten Mitarbeiter verfügt nur dieses Unternehmen über ein Alleinstellungsmerkmal.

Andere Unternehmen können die für den Auftrag notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht rechtzeitig erwerben. Die Anforderungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV werden erfüllt.

Darüber hinaus kann der AG gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der AG nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das Offene oder Nichtoffene Verfahren oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Das ist vorliegende der Fall. Auf Grund der Entscheidung des EuGHs vom 18.06.2019, in der die Einführung der Infrastrukturabgabe bei gleichzeitiger Absenkung der Kfz-Steuer für Inländer für nicht europarechtskonform erklärt wurde und den daraufhin eingeleiteten Schiedsverfahren zur Erhebung und Automatischen Kontrolle, sind die wirtschaftlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich, um den Bund in den Schiedsverfahren bestmöglich vertreten zu können und Schaden für den Bund zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Wegen des Fortschritts in den Schiedsverfahren und der dort geltenden Fristen zur Abgabe erneuter Stellungnahmen ist die Auftragsvergabe auch dringlich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2247/StV10
Bezeichnung des Auftrags:

2247/StV10 Wirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren Infrastrukturabgabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2022