SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 6 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los6
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 6
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal für das Staatlichen Institut für Musikforschung und das Musikinstrumenten-Museum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
Die geplante Übernahme des Sicherheits- und Servicepersonal im SIM (ein Wächter/Pforte) erfolgt zum 01.06.2023, die Übernahme im MIM (vier Museumsaufsichten, eine Objektleitung und eine Kassenkraft) zum 01.05.2023.
Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.
Berlin
1. Allgemeines
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal für das Staatlichen Institut für Musikforschung und das Musikinstrumenten-Museum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
2. Einsatzort
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatliches Institut für Musikforschung (SIM)
Musikinstrumenten-Museum (MIM)
Tiergartenstraße 1
10785 Berlin
3. Übernahme, Einsatzzeiten und Bedarf
3.1 Übernahme
Die geplante Übernahme des Sicherheits- und Servicepersonal im SIM (ein Wächter/Pforte) erfolgt zum 01.06.2023, die Übernahme im MIM (vier Museumsaufsichten, eine Objektleitung und eine Kassenkraft) zum 01.05.2023.
Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.
3.2 Einsatzzeiten und Regelbedarf
Es ergeben sich folgende Einsatzzeiten des Sicherheits- und Servicepersonals und Bedarfe :
SIM) 1 Wächter/Pforte
Dienstzeiten - Die Pforte ist das ganze Jahr über 24h am Tag zu besetzen. Bis auf weiteres ist eine hauseigende Stelle von 05:30 - 13:30 Uhr abzüglich 30 Urlaubstagen für den Dienst an der Pforte eingeteilt. Diese Person muss im Urlaubs- oder Krankheitsfall vom Wachdienstleister vertreten werden. Somit ergeben sich folgende Zeiten:
Montag - Freitag 12:00 - 06:00 Uhr
Freitag 12:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr
Zu beachten ist eine Übergabezeit von mindesten 30 Minuten, um unter anderem das Objekt zu verschließen und scharfzuschalten.
Dienstort - Pforte im Institut
MIM) 4 Museumsaufsichten
Die Dienstzeiten richten sich nach Öffnungszeiten des Museums und Veranstaltungen:
Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 10:00 - 17:00 Uhr
Dienstort: Museumsbereich (Bauteil B) KG, EG mit Curt-Sachs-Saal und OG mit Folkloresaal
1 Objektleitung
Die Dienstzeiten richten sich nach Öffnungszeiten des Museums und Veranstaltungen in Abstimmung mit der Kasse des Museums eine Stunde früher für Vorbereitungen wie Aufschließen der Notausgänge, Entgegenahme der Fachpost, E-Mails, Dienstvorbereitung allgemein
Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 10:00 - 17:00 Uhr
Dienstort: Museumsbereich (Bauteil B) KG, EG mit Curt-Sachs-Saal und OG mit Folkloresaal
1 Kassenkraft
Die Dienstzeiten richten sich nach Öffnungszeiten des Museums und Veranstaltungen,in Abstimmung mit der Objektleitung des Museums eine Stunde früher für Vorbereitungen wie Aufschließen der Notausgänge, Entgegenahme der Fachpost, E-Mails, Dienstvorbereitung allgemein
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstort: Eingangsbereich des Museums
Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.
Einschränkungen und Erweiterungen des Bedarfs kann es geben, z. b. wenn Sonderveranstaltungen durchgeführt werden oder das eigene Personal nicht im Einsatz ist (z.B. wegen Krankheit, Urlaub).
In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von 9 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.
Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfes an Sicherheits- und Servicepersonal sind die Einsatzzeiten ebenfalls neu abzustimmen und anzupassen.
Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen sind einzuhalten und durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass der Bewachungsauftrag in vollem Umfang erfüllt wird.
Ablauf der Bindefrist 24.03.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 34 a Abs. 1 Satz 1 GewO
Abschnitt IV: Verfahren
Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
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e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
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f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
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i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.
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j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.
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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [gelöscht] möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.