SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los3
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 3
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in den Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
Die geplante Übernahme der Objekte der Staatlichen Museen zu Berlin im Bereich Museumsinsel (Bode-Museum, Pergamonmuseum, Neues Museum, Alte Nationalgalerie, Altes Museum, James-Simon-Galerie, Friedrichswerdersche Kirche, Archäologisches Zentrum und Haus Bastian) erfolgt zum 03.04.2023.
Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.
Berlin
1 Allgemeines
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in den Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
Die Staatlichen Museen zu Berlin bilden mit ihren über Generationen gewachsenen Einrichtungen einen Museumsverbund zur Bewahrung, Erforschung und Vermittlung von Kunst- und Kulturschätzen der gesamten Menschheitsgeschichte. Ihre Sammlungen umfassen Bereiche der europäischen und außereuropäischen Kunst, Archäologie und Ethnologie nahezu aller Nationen, Kulturen und Zeiten. Sie sind Anziehungspunkte für ein sehr großes Publikum aus dem In- und Ausland.
2 Einsatzorte
Staatliche Museen zu Berlin im Bereich Museumsinsel
Bode-Museum Bodestr. 1-3 10178 Berlin
Pergamonmuseum Bodestraße 10178 Berlin
Neues Museum Bodestraße 10178 Berlin
Alte Nationalgalerie Bodestraße 10178 Berlin
Altes Museum Am Lustgarten 10178 Berlin
James-Simon-Galerie Bodestraße 10178 Berlin
Friedrichswerdersche Kirche Werderscher Markt 10117 Berlin
Archäologisches Zentrum Geschwister-Scholl-Str.6 10178 Berlin
Haus Bastian Am Kupfergraben 10 10178 Berlin
3 Übernahme, Einsatzzeiten und Bedarf
3.1 Übernahme
Die geplante Übernahme der Objekte der Staatlichen Museen zu Berlin im Bereich Museumsinsel (Bode-Museum, Pergamonmuseum, Neues Museum, Alte Nationalgalerie, Altes Museum, James-Simon-Galerie, Friedrichswerdersche Kirche, Archäologisches Zentrum und Haus Bastian) erfolgt zum 03.04.2023.
Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.
3.2 Abrufberechtigte Einrichtung und Ansprechpartnerin der Auftraggeberin
Für die Staatlichen Museen zu Berlin sind für die Museumsinsel folgende Personen abrufberechtigt und Ansprechpartner für den Auftragnehmer:
Referat Sicherheit (GD III2) und Abteilungsleiter Technik, Sicherheit, Innerer Dienst (GD III).
3.3 Regelbedarf und Einsatzzeiten
Der Regelbedarf und die regulären Einsatzzeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der einzelnen Museen, sowie aufgabenspezifischen Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten. Die Einsatzzeiten des Wachpersonals richten sich nach dem Dienstplan, bzw. nach einem besonderen Anlass.
Änderungen des Regelbedarfs und der Einsatzzeiten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Museen oder Teilbereiche der Museen, zeitweise oder längerfristig aufgrund von
Baumaßnahmen
Sonderausstellungen
Lange Nächte
Veranstaltungen durch SMB oder Fremdvergabe
Nichtvorhersehbarer Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.)
etc. geschlossen oder die Öffnungszeiten anderweitig geändert werden. Die entsprechenden Stornierungen können u. U. kurzfristig erfolgen.
Bestellte Personalpositionen sind während der Einsatzzeit durchgängig zu besetzen, die Pausenablösung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen sind einzuhalten und durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass der Bewachungsauftrag in vollem Umfang erfüllt wird.
3.4 Personalbedarf über der Regelleistung
Zusätzlich zur Regelleistung ist ein weiterer Personalbedarf zu berücksichtigen zur Absicherung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen.
Eine verlässliche Zahl an Zusatzstunden lässt sich schwer vorhersagen, es ist jedoch davon auszugehen, dass monatlich zwischen 300 und 2.000 Zusatzstunden anfallen können.
Diese Zusatzanforderungen werden dem Auftragnehmer spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Havarien und akuten Notfällen kann diese Frist unterschritten werden und zwei zusätzliche Wachpersonen/ Aufsichten sind kurzfristig zu stellen.
Die SMB beschäftigen in Einzelbereichen noch eigenes Aufsichts- und Wachpersonal, welches im Krankheits- und Urlaubsfall durch Personal des Auftragnehmers zu ersetzen ist.
In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von maximal 8 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.
Für die einmal im Jahr stattfindende „Lange Nacht der Museen“ von 18.00 bis 02.00 Uhr ist ein erhöhter Personalbedarf einzuplanen, um den Tagesbetrieb im Museum und die „Lange Nacht“ sicherzustellen.
Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfs an Sicherheits- und Servicepersonal werden die Einsatzzeiten ebenfalls neu abgestimmt und angepasst.
Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden
Ablauf der Bindefrist 24.03.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 34 a Abs. 1 Satz 1 GewO
Abschnitt IV: Verfahren
Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe"
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu
den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-
Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem
Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer
Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der
angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK
behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter
Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht
kontaktiert werden.
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d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung
eines Angebotes zu beachten.
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e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in
deutscher Sprache zu führen.
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f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber
der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft
haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die
unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen,
können nicht erstattet werden.
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h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-
Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die
Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die
Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und
Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
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i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen
ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die
vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder
geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung ausgeschlossen werden.
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j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter
den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57
VgV). Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die
Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und
einzuhaltenden Fristen hin.
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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein
Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[gelöscht] möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,
die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.