SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los3

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483748
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483748
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 3

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in den Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).

Die geplante Übernahme der Objekte der Staatlichen Museen zu Berlin im Bereich Museumsinsel (Bode-Museum, Pergamonmuseum, Neues Museum, Alte Nationalgalerie, Altes Museum, James-Simon-Galerie, Friedrichswerdersche Kirche, Archäologisches Zentrum und Haus Bastian) erfolgt zum 03.04.2023.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
79715000 Streifendienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Allgemeines

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in den Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).

Die Staatlichen Museen zu Berlin bilden mit ihren über Generationen gewachsenen Einrichtungen einen Museumsverbund zur Bewahrung, Erforschung und Vermittlung von Kunst- und Kulturschätzen der gesamten Menschheitsgeschichte. Ihre Sammlungen umfassen Bereiche der europäischen und außereuropäischen Kunst, Archäologie und Ethnologie nahezu aller Nationen, Kulturen und Zeiten. Sie sind Anziehungspunkte für ein sehr großes Publikum aus dem In- und Ausland.

2 Einsatzorte

Staatliche Museen zu Berlin im Bereich Museumsinsel

Bode-Museum Bodestr. 1-3 10178 Berlin

Pergamonmuseum Bodestraße 10178 Berlin

Neues Museum Bodestraße 10178 Berlin

Alte Nationalgalerie Bodestraße 10178 Berlin

Altes Museum Am Lustgarten 10178 Berlin

James-Simon-Galerie Bodestraße 10178 Berlin

Friedrichswerdersche Kirche Werderscher Markt 10117 Berlin

Archäologisches Zentrum Geschwister-Scholl-Str.6 10178 Berlin

Haus Bastian Am Kupfergraben 10 10178 Berlin

3 Übernahme, Einsatzzeiten und Bedarf

3.1 Übernahme

Die geplante Übernahme der Objekte der Staatlichen Museen zu Berlin im Bereich Museumsinsel (Bode-Museum, Pergamonmuseum, Neues Museum, Alte Nationalgalerie, Altes Museum, James-Simon-Galerie, Friedrichswerdersche Kirche, Archäologisches Zentrum und Haus Bastian) erfolgt zum 03.04.2023.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.

3.2 Abrufberechtigte Einrichtung und Ansprechpartnerin der Auftraggeberin

Für die Staatlichen Museen zu Berlin sind für die Museumsinsel folgende Personen abrufberechtigt und Ansprechpartner für den Auftragnehmer:

Referat Sicherheit (GD III2) und Abteilungsleiter Technik, Sicherheit, Innerer Dienst (GD III).

3.3 Regelbedarf und Einsatzzeiten

Der Regelbedarf und die regulären Einsatzzeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der einzelnen Museen, sowie aufgabenspezifischen Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten. Die Einsatzzeiten des Wachpersonals richten sich nach dem Dienstplan, bzw. nach einem besonderen Anlass.

Änderungen des Regelbedarfs und der Einsatzzeiten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Museen oder Teilbereiche der Museen, zeitweise oder längerfristig aufgrund von

Baumaßnahmen

Sonderausstellungen

Lange Nächte

Veranstaltungen durch SMB oder Fremdvergabe

Nichtvorhersehbarer Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.)

etc. geschlossen oder die Öffnungszeiten anderweitig geändert werden. Die entsprechenden Stornierungen können u. U. kurzfristig erfolgen.

Bestellte Personalpositionen sind während der Einsatzzeit durchgängig zu besetzen, die Pausenablösung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.

Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen sind einzuhalten und durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass der Bewachungsauftrag in vollem Umfang erfüllt wird.

3.4 Personalbedarf über der Regelleistung

Zusätzlich zur Regelleistung ist ein weiterer Personalbedarf zu berücksichtigen zur Absicherung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen.

Eine verlässliche Zahl an Zusatzstunden lässt sich schwer vorhersagen, es ist jedoch davon auszugehen, dass monatlich zwischen 300 und 2.000 Zusatzstunden anfallen können.

Diese Zusatzanforderungen werden dem Auftragnehmer spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Havarien und akuten Notfällen kann diese Frist unterschritten werden und zwei zusätzliche Wachpersonen/ Aufsichten sind kurzfristig zu stellen.

Die SMB beschäftigen in Einzelbereichen noch eigenes Aufsichts- und Wachpersonal, welches im Krankheits- und Urlaubsfall durch Personal des Auftragnehmers zu ersetzen ist.

In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von maximal 8 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.

Für die einmal im Jahr stattfindende „Lange Nacht der Museen“ von 18.00 bis 02.00 Uhr ist ein erhöhter Personalbedarf einzuplanen, um den Tagesbetrieb im Museum und die „Lange Nacht“ sicherzustellen.

Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfs an Sicherheits- und Servicepersonal werden die Einsatzzeiten ebenfalls neu abgestimmt und angepasst.

Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ablauf der Bindefrist 24.03.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 34 a Abs. 1 Satz 1 GewO

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.

IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 24/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe"

aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

---

b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.

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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu

den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-

Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem

Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer

Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der

angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK

behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.

Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter

Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht

kontaktiert werden.

---

d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf

Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in

anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-

Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung

eines Angebotes zu beachten.

---

e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in

deutscher Sprache zu führen.

---

f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte

Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber

der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft

haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die

unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.

---

g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen,

können nicht erstattet werden.

---

h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-

Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die

Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die

Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und

Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.

---

i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen

ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die

vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht

eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht

berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder

geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der

Wertung ausgeschlossen werden.

---

j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter

den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57

VgV). Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und

bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber

dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die

Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und

einzuhaltenden Fristen hin.

---

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf

Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

---

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

---

Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

---

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb

einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

---

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes

beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein

Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,

so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse

[gelöscht] möglich.

---

Hinweis:

Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,

die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer

weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund

Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die

entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2022