BRE Zentrale Ankunft EES – Elektro, MSR, Gebäudeautomation TP 2-4 Referenznummer der Bekanntmachung: 32600-009
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bremen-airport.com/
Abschnitt II: Gegenstand
BRE Zentrale Ankunft EES – Elektro, MSR, Gebäudeautomation TP 2-4
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Los 1: Elektrotechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen sind für ankommende Schengen und Non-Schengen Passagiere vor dem Zugang zur Gepäckausgabe im Erdgeschoss Rücklaufsicherungen vorhanden, die im Rahmen von zwei zeitlich getrennten Teilprojekten ersetzt und erweitert werden sollen. Das Teilprojekt 1 umfasst die Erweiterung der Rücklaufsicherung für die Schengen-Ankünfte. Durch die Neustrukturierung der Personen- und Gepäckabfertigung ist auch eine teilweise Neuorganisation der Elektroversorgung erforderlich. Hierzu werden u.a. zwei neue Unterverteilungen errichtet, über die die Versorgung der zu überarbeitenden Bereiche erfolgt. Das Teilprojekt 2 umfasst die Erneuerung der Rücklaufsicherung für die Non-Schengen Ankünfte. Für den Passagierzugang sollen die zwei bestehenden abgewinkelten Einwegschleusen durch zwei gerade und rollstuhlgerechte Schleusen ersetzt werden. Die ELT-Versorgung dieser Anlagen soll fachgerecht umgesetzt werden. Im Teilprojekt 2 sind Umbau für die USV-Anlagen der Überwachung der § 8 LuftSiG-Türen und mit deren Anschlüsse enthalten. Der elektrotechnische Anschluss der Rücklaufsicherungen ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens incl. der Einbindung der Gegensprechanlage in das vorhandene System. Die Beleuchtungs-Anlagen und Sicherheitstechnik sind anzupassen. Die technischen Anlagen der Bundespolizei und des Zolls wie z. B. Röntgengeräte, EES-Kioske und Easy-Pass Stationen sind elektrotechnisch anzubinden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen. Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.
Instandhaltung
Los 2: MSR / Gebäudeautomation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen sind für ankommende Schengen und Non-Schengen Passagiere vor dem Zugang zur Gepäckausgabe im Erdgeschoss Rücklaufsicherungen vorhanden, die im Rahmen von zwei zeitlich getrennten Teilprojekten ersetzt und erweitert werden sollen. Die neu errichteten technischen Anlagen, darunter Türen, Toren, Beleuchtungs-Anlagen sowie Notfallsäulen und RWA-Anlagen als auch Anlagen der Bundespolizei wie z.B. Grenzkontrollschalter, EasyPass-Boxen und EES-Kioske sind auf die vorhandene GLT aufzuschalten und in das Flughafennetz zu integrieren. Ferner sind die neu errichteten Anlagen der HKLS in vorhandene MSR-Strukturen anzubinden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen. Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.
Instandhaltung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Elektrotechnik
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28307
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: MSR / Gebäudeautomation
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprü-fungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.