BMP Modernisierung Bf Beimerstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44705
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Beimerstetten
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beimerstetten
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 28 Durch die im Bestand aufgefundenen Schienen, welche wider erwartend kopfgehärtet sind, ist es technisch notwendig Schweißungen für die kopfgehärteten Schienen auszuführen.
Um den weiteren Bauablauf aufrecht erhalten zu können, ist die Leistungserbringung vom bereits vor Ort agierenden AN Leonhard Weiss erforderlich. Somit kann diese zusätzliche Leistung unverzüglich und ohne erhebliche Vorbereitungsmaßnahmen erbracht werden. Mit einem neuen Vergabeverfahren sowie der Auftragsvorbereitung würden weitere erhebliche Mehrkosten und Terminänderungen einhergehen. Die Ausführung der Leistungen ist zur Einhaltung der Inbetriebnahme unbedingt erforderlich, da die Inbertriebnahme trotz Beschleunigungsmaßnahmen aufgrund der Neuvergabe nicht pünktlich zu erreichen wäre. Daraus würden sich zwangsläufig erhebliche Fahrplanäderungen, Änderungen der Betren sowie zusätzliche Mehrkosten ergeben.