Vollelektrische Pritschenwagen und vollelektrische Transporter mit Pressaufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002873
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Vollelektrische Pritschenwagen und vollelektrische Transporter mit Pressaufbau
Vollelektrische Pritschenwagen und vollelektrische Transporter mit Pressaufbau
Vollelektrische Pritschenwagen (eKS)
Vollelektrische Pritschenwagen (eKS) 44 Stück
Vollelektrische Transporter mit Pressaufbau (eSE)
Vollelektrische Transporter mit Pressaufbau (eSE) 14 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters (Anlage 1)
Bewerberselbstauskunft (Anlage 2)
Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Anlage 4)
Erklärung Bewerbergemeinschaft (Anlage 6)
Nachweis (über entsprechenden Beleg) oder Bereitschaftserklärung (über Anlage A5 Eigenerklärung Versicherungsschutz) zum Vorliegen der geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfang
Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Anlage 2), Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] Euro
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
HINWEIS: Sollte ein neu auf dem Markt eingeführtes Fahrzeug angeboten werden, gelten Fahrzeuge der gleichen Gewichtsklasse mit anderer Antriebstechnik auch als vergleichbar.
Benennung eines eigenen Servicestützpunktes, Servicepartners oder Servicemitarbeiters innerhalb Berlin oder Brandenburg (Teil A, Anlage A2)
Angaben zum praktizierten Qualitätsmanagement (kann über ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff und 14001 ff bzw. gleichwertige Bescheinigungen nachgewiesen werden) (über Anlage A2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffung ist Teil des Förderprogramms für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruk-tur (KsNI).
Die in dieser Ausschreibung vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferungen/Leistungen dienen der Umsetzung des Umweltschutzes bzw. der CO2- sowie Schadstoffreduzierung des Verkehrssektors, wofür der AG eine Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ vom 29. Juli 2021 in der Fassung der Änderung vom 21. März 2022 (Richtlinie KsNI) des Bundesamtes für Güterverkehr beantragen hat.
Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Bundesamt für Güterverkehr den Antrag bewilligt und die Förderung gegenüber dem AG zusagt. Der AG hat das Recht von der Vergabe abzusehen, wenn keine Bewilligung erfolgt. In diesem Fall haben die Bewerber bzw. Bieter kein Recht auf Entschädigungsleistung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.