Mobiles Kameraset sowie Kamerazubehör Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-241-16-IK6
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Kameraset sowie Kamerazubehör
Lieferung eines mobilen Kamerasets sowie von Kamerazubehör für das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages
Lieferung eines mobilen Kamerasets
Vertragsgegenstand ist die Lieferung eines mobilen Kamerasets, bestehend aus drei Kameras, drei Optiken, drei Stativen und drei Netzteilen.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben zu entnehmen.
Lieferung von Kamerazubehör
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Zubehör für den Anschluss von drei mobilen Kamerasets.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt
3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem
Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein
Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt
werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des
Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto je Los berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.