Tierhaltungsausstattung lose, CFII + HCTI Referenznummer der Bekanntmachung: VV 006-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tierhaltungsausstattung lose, CFII + HCTI
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die beschriebenen Komponenten der losen Tierhaltungsausstattung (Käfige, Käfiggestelle, Ventilatoreinheiten, Umsetzstationen, Transportwagen, sowie weiteres Zubehör), inkl. Einbringung, Montage und Inbetriebnahme.
UKE Campus Forschung II + HCTI Martinistr. 52 20251 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die beschriebenen Komponenten der losen Tierhaltungsausstattung (Käfige, Käfiggestelle, Ventilatoreinheiten, Umsetzstationen, Transportwagen, sowie weiteres Zubehör), inkl. Einbringung, Montage und Inbetriebnahme.
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Eine Beauftragung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb ist zulässig, da es sich um die Beschaffung von zusätzlichen Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers handelt.
Die Forschungstierhaltung betreibt bereits IVC-Haltungssysteme, welche von der Fa. Tecniplast stammen.
So arbeitet die Forschungstierhaltung im UKE bereits mit 130 IVC-Racks und 40 Gebläseeinheiten der Fa.
Tecniplast. Im Rahmen des Vergabeverfahrens 006-22 sollen nun 32 weitere IVC-Racks und 18 weitere
Gebläseeinheiten der Fa. Tecniplast beschafft werden. Es handelt sich somit um eine Erweiterung einer bereits
erbrachten Leistung. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass es keine Kompatibilität zwischen
den neu zu beschaffenden und den bereits vorhandenen IVC-Systemen der Fa. Tecniplast gäbe. So sind die
Schnittstellen zwischen den Gebläseeinheiten und IVC-Racks bei verschiedenen Herstellern unterschiedlich
ausgeführt und die Systemparameter weichen voneinander ab, sodass ein sicherer, hygienischer Betrieb nicht
garantiert werden kann. In Haltungssystemen verschiedener Hersteller ist es aufgrund des unterschiedlichen
Aufbaus der Systeme (z.B. Luftführung) unvermeidbar, dass sich die Haltungsbedingungen auf Käfigebene
unterscheiden, selbst wenn alle Parameter, wie z.B. Luftwechselrate oder Druck, gleich eingestellt sind.
Bei einem Einsatz von Systemen unterschiedlicher Hersteller kann daher nicht sichergestellt werden, dass
die Haltung von der Aufzucht bis zum Versuch immer unter den gleichen Bedingungen erfolgt. Valide und
reproduzierbare tierexperimentelle Daten können nur erhoben werden, wenn die Forschungstiere unter stabilen
und einheitlichen Haltungsbedingungen gehalten werden. Die Beschaffung von Systemen eines anderen
Herstellers würde also eine technische Unvereinbarkeit beim Gebrauch des Systems mit sich bringen. Eine
Erweiterung des bestehenden IVC-Systems mit einem IVC-System eines anderen Herstellers würde aufgrund
der mangelnden Kompatibilität zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Logistikaufwand führen, da stets
sichergestellt werden müsste, dass die Käfige und Gestelle eines Herstellers immer wieder zu den gleichen
Arbeitsgruppen verbracht werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV)
Ein anderes Unternehmen als der ursprüngliche Auftragnehmer ist weder rechtlich noch tatsächlich dazu in
der Lage, den Beschaffungsbedarf zu decken und Waren zu liefern, die mit denjenigen der ursprünglichen
Anschaffung identisch sind. Die Fa. Tecniplast beliefert die Kunden (Labore etc.) nur direkt und bedient sich
keines Händlernetzes.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tierhaltungsausstattung lose, CFII + HCTI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82383
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP65HT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.