Tierhaltungsausstattung lose, CFII + HCTI Referenznummer der Bekanntmachung: VV 006-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tierhaltungsausstattung lose, CFII + HCTI

Referenznummer der Bekanntmachung: VV 006-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die beschriebenen Komponenten der losen Tierhaltungsausstattung (Käfige, Käfiggestelle, Ventilatoreinheiten, Umsetzstationen, Transportwagen, sowie weiteres Zubehör), inkl. Einbringung, Montage und Inbetriebnahme.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

UKE Campus Forschung II + HCTI Martinistr. 52 20251 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die beschriebenen Komponenten der losen Tierhaltungsausstattung (Käfige, Käfiggestelle, Ventilatoreinheiten, Umsetzstationen, Transportwagen, sowie weiteres Zubehör), inkl. Einbringung, Montage und Inbetriebnahme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Eine Beauftragung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb ist zulässig, da es sich um die Beschaffung von zusätzlichen Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers handelt.

Die Forschungstierhaltung betreibt bereits IVC-Haltungssysteme, welche von der Fa. Tecniplast stammen.

So arbeitet die Forschungstierhaltung im UKE bereits mit 130 IVC-Racks und 40 Gebläseeinheiten der Fa.

Tecniplast. Im Rahmen des Vergabeverfahrens 006-22 sollen nun 32 weitere IVC-Racks und 18 weitere

Gebläseeinheiten der Fa. Tecniplast beschafft werden. Es handelt sich somit um eine Erweiterung einer bereits

erbrachten Leistung. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass es keine Kompatibilität zwischen

den neu zu beschaffenden und den bereits vorhandenen IVC-Systemen der Fa. Tecniplast gäbe. So sind die

Schnittstellen zwischen den Gebläseeinheiten und IVC-Racks bei verschiedenen Herstellern unterschiedlich

ausgeführt und die Systemparameter weichen voneinander ab, sodass ein sicherer, hygienischer Betrieb nicht

garantiert werden kann. In Haltungssystemen verschiedener Hersteller ist es aufgrund des unterschiedlichen

Aufbaus der Systeme (z.B. Luftführung) unvermeidbar, dass sich die Haltungsbedingungen auf Käfigebene

unterscheiden, selbst wenn alle Parameter, wie z.B. Luftwechselrate oder Druck, gleich eingestellt sind.

Bei einem Einsatz von Systemen unterschiedlicher Hersteller kann daher nicht sichergestellt werden, dass

die Haltung von der Aufzucht bis zum Versuch immer unter den gleichen Bedingungen erfolgt. Valide und

reproduzierbare tierexperimentelle Daten können nur erhoben werden, wenn die Forschungstiere unter stabilen

und einheitlichen Haltungsbedingungen gehalten werden. Die Beschaffung von Systemen eines anderen

Herstellers würde also eine technische Unvereinbarkeit beim Gebrauch des Systems mit sich bringen. Eine

Erweiterung des bestehenden IVC-Systems mit einem IVC-System eines anderen Herstellers würde aufgrund

der mangelnden Kompatibilität zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Logistikaufwand führen, da stets

sichergestellt werden müsste, dass die Käfige und Gestelle eines Herstellers immer wieder zu den gleichen

Arbeitsgruppen verbracht werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV)

Ein anderes Unternehmen als der ursprüngliche Auftragnehmer ist weder rechtlich noch tatsächlich dazu in

der Lage, den Beschaffungsbedarf zu decken und Waren zu liefern, die mit denjenigen der ursprünglichen

Anschaffung identisch sind. Die Fa. Tecniplast beliefert die Kunden (Labore etc.) nur direkt und bedient sich

keines Händlernetzes.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Tierhaltungsausstattung lose, CFII + HCTI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82383
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP65HT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2022