Beschaffung von 400 Alarmpagern für die Feuerwehr Hamburg

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 400 Alarmpagern für die Feuerwehr Hamburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32270000 Digitale Übertragungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von 400 BDBOS-zertifizierten Alarmpagern mit GPS-Funktion.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von 400 BDBOS-zertifizierten Alarmpagern mit GPS-Funktion.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Feuerwehr Hamburg benötigt für das Vorhalten einer Austauschreserve erneut Alarmpager Radio Terminals ApRT. Insgesamt werden 400 Stück benötigt.

Die Alarmpager müssen auch weiterhin mit GPS ausgestattet sein. Für eine erfolgreiche Alarmierung ist die Personalstärke ein notwendiges und wichtiges Kriterium. Um bereits für den Alarmvorschlag

des Einsatzleitrechners die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wehrmitglieder ermitteln zu können, ist die Nutzung der GPS‐Funktionalität der ApRTs von unverzichtbar. Bei einer negativen Beurteilung

des Einsatzleitrechners kann dieser sofort eine weitere Ressource dem Alarmvorschlag hinzufügen, so dass hier enorme Zeitgewinne generiert werden, die Menschenleben retten können. Die Abfrage der

GPS‐Koordinaten soll automatisch seitens des Einsatzleitrechners erfolgen und nach erfolgreicher Aussendung der Alarmierung nicht weiter gespeichert werden.

Im Funknetz der BDBOS dürfen nur von der BDBOS zertifizierte Endgeräte betrieben werden.

Die Liste der zertifizierten ApRT hat sich seit 2019 nicht verändert, da der Markt sehr überschaubar ist. Die Nutzung des GPS stellt somit immer noch das technische Alleinstellungsmerkmal der

Alarmpager der Firma Motorola dar, weshalb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen soll.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Nachprüfungsanträge sind

- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,

Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg

- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach

[gelöscht]

zu richten.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2022