Rahmenvereinbarung Druck - Jugend will sich-er-leben, Los 2 (Vergabebekanntmachung) Referenznummer der Bekanntmachung: J-2021-15-2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druck - Jugend will sich-er-leben, Los 2 (Vergabebekanntmachung)
Die Gesamtbeschaffungsmaßnahme wird hierbei in folgende Lose untergliedert:
-- Los 1: Publikationen und Print-Produkte
-- Los 2: Jugend will sich-er-leben
-- Los 3: Präventionszeitschriften
Interessierte Unternehmen können für ein Los oder mehrere Lose ein Angebot einreichen. Eine Loslimitierung findet nicht statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRMFW
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Es wird ausdrücklich auf die Fristen in § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Gesamtbeschaffungsmaßnahme wird hierbei in folgende Lose untergliedert:
-- Los 1: Publikationen und Print-Produkte
-- Los 2: Jugend will sich-er-leben
-- Los 3: Präventionszeitschriften
Interessierte Unternehmen können für ein Los oder mehrere Lose ein Angebot einreichen. Eine Loslimitierung findet nicht statt.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Unter Verweis auf unvorhergesehene und massive Preissteigerungen, vor allem im Zusammenhang mit
der Ukraine-Krise, insbesondere am Papier- und Energiemarkt, wurde eine Anpassung der Preise vereinbart. Die Parteien haben sich zudem auf eine Ergänzung der in § 7 des Vertrages
enthaltenen Papierpreisgleitklausel verständigt. Danach sind Preisanpassungen grundsätzlich vor jedem Druckzeitraum möglich. Eine Steigerung des im Ursprungangebots kalkulierten Gewinns wird
ausgeschlossen. Der AG beruft sich hinsichtlich dieser Vertragsänderungen auf § 132 Absatz 2 Satz 1 Nummer
3 GWB.
Siehe "Beschreibung der Änderungen".