Ratten- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, V0643/2022, Rahmenvertrag Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), ohne stadtbremisches Überseehafengebiet bei Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: V0643/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183e52df4c8-446731a191df0961
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ratten- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, V0643/2022, Rahmenvertrag Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), ohne stadtbremisches Überseehafengebiet bei Bremerhaven

Referenznummer der Bekanntmachung: V0643/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90922000 Schädlingsbekämpfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Immobilien Bremen beabsichtigt für die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde Bremen), ohne stadtbremisches Überseehafengebiet bei Bremerhaven den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Ratten- und Schädlingsbekämpfung zu vergeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90923000 Rattenbekämpfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE50 Bremen
Hauptort der Ausführung:

Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Freie Hansestadt Bremen sind jeweils eine konsequente Rattenbekämpfung auf Oberflächen mit dem Ziel des befallsarmen Zustandes auf Freiflächen und in Gebäuden sowie die Schädlingsbekämpfung auf öffentlichem Grund durchzuführen. Dieses beinhaltet die Bekämpfung von Ratten und Schädlingen sowie die Vergrämung von Mardern. Ausdrücklich davon ausgenommen sind hiervon die Bekämpfung von Tauben und Schwalben.

Rattenbekämpfung:

Im Durchschnitt werden jährlich ca. 500 Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Darauf entfallen ca. 100 langfristige Bekämpfungsmaßnahmen (Schwerpunktmaßnahmen) welche eine Grund- und elf Nachbehandlungen innerhalb einer Vertragslaufzeit von einem Jahr umfassen. Bei den verbleibenden Bekämpfungsmaßnahmen handelt es sich um Einzelbekämpfungsmaßnahmen (Jobs) welche eine Grund- und zwei Nachbehandlungen umfassen.

Schädlinge/Insekten:

Im Durchschnitt werden jährlich ca. 180 Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Davon fallen ca. 50 % auf die Beseitigung von Wespennestern.

Es besteht kein Anspruch auf eine Erfüllung in gleicher Auftragshöhe. Die tatsächliche Vertragshöhe kann davon abweichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, entsprechend den Verdingungsunterlagen die Laufzeit 1) 2-malig um 1 Jahr zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, entsprechend den Verdingungsunterlagen die Laufzeit des Vertrages 1) 2-malig um ein Jahr zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.

2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der er Kraft Tarifbindung angehört, vorzulegen. Die Bescheinigung enthält mindestens die Zahl zurzeit gemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gibt Auskunft darüber, ob den Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wurde. Ausländische Unternehmen haben einen vergleichbaren Nachweis zu erbringen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizubringen. Bei Aufträgen, deren Auftragswert [Betrag gelöscht] Euro nicht erreichen, tritt an Stelle des Nachweises nach Satz 1 eine formlose Erklärung des Bieters seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen zu sein. Fällt der Nachunternehmer nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassenvertrages, ist dies durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.

Die in III 1.1., 1.2, 1.3. aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind bei der Vergabestelle einzureichen. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.Eigenerklärung einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV.

Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden.

2.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der Jahre 2015, 2016 und 2017. § 45(1) Nr. 1 VgV.

Mindestens € 0,5 Millionen p.a. Gesamtumsatz sowie mindestens € 0,1 € Millionen p.a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten Leistungen mit Angaben des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Leistungsart sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und deren Telefonnummer §46 (3) Nr. 1 VgV.

Mindestens drei Referenzen die jeweils einen Gesamtauftragswert von 50.000 € erreichen müssen.

4. Angaben über die technische Ausrüstung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.

Mindestens 3 sachkundige Schädlingsbekämpfer, die innerhalb des Weser-Ems-Gebietes mit komplett ausgestatteten Servicefahrzeugen im Einsatz sind.

5. Über eine Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem z. B. DIN EN 16636 oder gleichwertig verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Sachkundige Schädlingsbekämpfer nach Anhang I Nr. GefStoffV, die Anforderungen nach Nr. 3.4. GefStoffV erfüllen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem z. B. DIN EN 16636 oder eine andere gleichwertige Bescheinigung verfügen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.

2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.

b) Der Antrag ist unzulässig, soweit

• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren

vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

• Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2022