Ratten- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, V0643/2022, Rahmenvertrag Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), ohne stadtbremisches Überseehafengebiet bei Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: V0643/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ratten- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, V0643/2022, Rahmenvertrag Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), ohne stadtbremisches Überseehafengebiet bei Bremerhaven
Die Immobilien Bremen beabsichtigt für die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde Bremen), ohne stadtbremisches Überseehafengebiet bei Bremerhaven den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Ratten- und Schädlingsbekämpfung zu vergeben.
Bremen
Für die Freie Hansestadt Bremen sind jeweils eine konsequente Rattenbekämpfung auf Oberflächen mit dem Ziel des befallsarmen Zustandes auf Freiflächen und in Gebäuden sowie die Schädlingsbekämpfung auf öffentlichem Grund durchzuführen. Dieses beinhaltet die Bekämpfung von Ratten und Schädlingen sowie die Vergrämung von Mardern. Ausdrücklich davon ausgenommen sind hiervon die Bekämpfung von Tauben und Schwalben.
Rattenbekämpfung:
Im Durchschnitt werden jährlich ca. 500 Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Darauf entfallen ca. 100 langfristige Bekämpfungsmaßnahmen (Schwerpunktmaßnahmen) welche eine Grund- und elf Nachbehandlungen innerhalb einer Vertragslaufzeit von einem Jahr umfassen. Bei den verbleibenden Bekämpfungsmaßnahmen handelt es sich um Einzelbekämpfungsmaßnahmen (Jobs) welche eine Grund- und zwei Nachbehandlungen umfassen.
Schädlinge/Insekten:
Im Durchschnitt werden jährlich ca. 180 Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Davon fallen ca. 50 % auf die Beseitigung von Wespennestern.
Es besteht kein Anspruch auf eine Erfüllung in gleicher Auftragshöhe. Die tatsächliche Vertragshöhe kann davon abweichen.
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, entsprechend den Verdingungsunterlagen die Laufzeit 1) 2-malig um 1 Jahr zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, entsprechend den Verdingungsunterlagen die Laufzeit des Vertrages 1) 2-malig um ein Jahr zu verlängern.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der er Kraft Tarifbindung angehört, vorzulegen. Die Bescheinigung enthält mindestens die Zahl zurzeit gemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gibt Auskunft darüber, ob den Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wurde. Ausländische Unternehmen haben einen vergleichbaren Nachweis zu erbringen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizubringen. Bei Aufträgen, deren Auftragswert [Betrag gelöscht] Euro nicht erreichen, tritt an Stelle des Nachweises nach Satz 1 eine formlose Erklärung des Bieters seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen zu sein. Fällt der Nachunternehmer nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassenvertrages, ist dies durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
Die in III 1.1., 1.2, 1.3. aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind bei der Vergabestelle einzureichen. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
1.Eigenerklärung einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden.
2.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der Jahre 2015, 2016 und 2017. § 45(1) Nr. 1 VgV.
Mindestens € 0,5 Millionen p.a. Gesamtumsatz sowie mindestens € 0,1 € Millionen p.a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
3. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten Leistungen mit Angaben des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Leistungsart sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und deren Telefonnummer §46 (3) Nr. 1 VgV.
Mindestens drei Referenzen die jeweils einen Gesamtauftragswert von 50.000 € erreichen müssen.
4. Angaben über die technische Ausrüstung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Mindestens 3 sachkundige Schädlingsbekämpfer, die innerhalb des Weser-Ems-Gebietes mit komplett ausgestatteten Servicefahrzeugen im Einsatz sind.
5. Über eine Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem z. B. DIN EN 16636 oder gleichwertig verfügen.
Sachkundige Schädlingsbekämpfer nach Anhang I Nr. GefStoffV, die Anforderungen nach Nr. 3.4. GefStoffV erfüllen.
Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem z. B. DIN EN 16636 oder eine andere gleichwertige Bescheinigung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.