Betreuung und Durchführung der „Kontaktbörse Baugemeinschaften“ Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VV-WSB1-807/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Durchführung der „Kontaktbörse Baugemeinschaften“
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Agentur für Baugemeinschaften - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Werkvertrages über die Organisation, Durchführung und Moderation der „Kontaktbörse Baugemeinschaften“ sowie Pflege und Weiterentwicklung der digitalen Plattform und Börse.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Organisation, Durchführung und Moderation der „Kontaktbörse Baugemeinschaften“ sowie Pflege und Weiterentwicklung der digitalen Plattform und Börse.
Die Kontaktbörse für Baugemeinschaftsinteressenten hat sich als etabliertes Format zur Vernetzung und zum Austausch sowie zur Initiierung von neuen Gruppen bewährt. Insbesondere für die neuen großen Stadtentwicklungsgebiete, in denen ein großes Flächenangebot für Baugemeinschaften bereitgestellt wird, ist die Unterstützung und Information von Baugemeinschaftsinteressenten wichtig und die Kontaktbörse ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Quartiersentwicklung.
Die Kontaktbörse besteht aus monatlichen Veranstaltungen, die nach einem inhaltlichen Input vor allem die moderierte Vernetzung von Interessenten in den Vordergrund stellt. Parallel dazu wird eine Online-Plattform bereitgestellt und gepflegt, über die sich Gruppen und Interessenten weiter vernetzen bzw. Kontakt zueinander aufnehmen können.
Die neue Veranstaltungsreihe soll im Jahr 2022 starten und mit zweifacher Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr durchgeführt werden.
- zweimalige Verlängerungsoption des Vertragszeitraumes (siehe II Ziff. 2.7)
- optionaler Leistungsbaustein (siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis - Anlage 01 der Vergabeunterlagen):
Optional: Entwicklungsgebiete
4.1 Erarbeitung eines Konzepts für Workshops zu
einzelnen Baufeldern in Entwicklungsgebieten –
Verfahren, Gruppenbildung (u.a. Themen/ Beiträge,
Termine, Ablauf, Veranstaltungsort)
4.2 Organisation, Durchführung und Moderation von
sieben Workshops zu den Entwicklungsgebieten (7
Termine á ca. 3 Std., je Baufeld ein Workshop)
4.3 Infomaterialien zu Entwicklungsgebieten für
Kontaktbörse (z.B. Infotische analog & Einspieler
digital) entwickeln und zur Verfügung stellen, auf
Internetportal der Kontaktbörse einbinden (z.B.
Grundstücksinformationen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreuung und Durchführung der „Kontaktbörse Baugemeinschaften“
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. Es gelten die Bewerbungsbedingungen der FHH (siehe Vergabeunterlagen) sowie die im Verfahrensbrief gemachten Angaben. Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt einzureichen.- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.- Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines (finalen) Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.