Website www.kuppelkucker.de Referenznummer der Bekanntmachung: ZR 5-1133-2022-062-16-IK6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Website www.kuppelkucker.de
Neuentwicklung der Website www.kuppelkucker.de des Deutschen Bundestages sowie redaktionelle und technische Betreuung der neuen Website
Berlin-Mitte
Die Website kuppelkucker.de (https://www.kuppelkucker.de) ist seit 2007 das Portal des Deutschen Bundestages für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren. Es informiert kindgerecht über die Funktionsweise des Parlaments, die Arbeit der Abgeordneten und im Parlament behandelte politische Themen. Auch Eltern, Lehrer und Multiplikatoren aus dem Bildungsbereich können kuppelkucker.de für Zwecke der politischen Bildung der Kinder nutzen. Die Website - im Stil eines Comics mit Bildern und Grafiken als interaktive Elemente - wurde kontinuierlich mit neuen Funktionalitäten und Angeboten versehen und zuletzt 2016 neu gestaltet. Gegenstand der Ausschreibung ist die Neuentwicklung und anschließende technische und redaktionelle Betreuung einer barrierefreien Website kuppelkucker.de, die sich als inklusives Angebot auch an behinderte und beeinträchtigte Kinder richtet. Im Wirkbetrieb hält der Auftragnehmer (AN) die Barrierefreiheit gemäß den gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich aufrecht. Neue gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit setzt er auf Verlangen der Auftraggeberin um. Die Barrierefreiheit der von ihm neu entwickleten Website weist der AN vor Abnahme anhand eines erfolgreich bestandenen BIK BITV-Tests (Web [https://www.bitvtest.de/bitv_test.html]) einer offiziellen Prüfstelle mit dem Ergebnis "Konformität gemäß BITV 2.0 / EN 301 549" nach. Der AN gewährleistet den Wirkbetrieb der neuen Website zum 1. Mai 2023. Das Hosting der neuen Website gehört nicht zu den Leistungen des AN.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Website www.kuppelkucker.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.