Rahmenvereinbarung zur Konzeption und Erstellung digitaler Lerninhalte e-Learning Content Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-ZVS-OV-III D

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Konzeption und Erstellung digitaler Lerninhalte e-Learning Content

Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-ZVS-OV-III D
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80420000 E-Learning
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Entwicklung digitaler Qualifikationsangebote im Politikfeld Soziales sind durch die zukünftigen Rahmenvertragspartner verschiedene Leistungen zur Konzeption, Erstellung und Umsetzung von digitalen Lernmedien zu erbringen. Dabei ist grundsätzlich vorgesehen, dass zusammenhängende Leistungen aus Konzeption und Erstellung als Paket ausgeschrieben und von einem Auftragnehmer zusammenhängend erbracht werden sollen. Im Einzelfall können jedoch getrennt Leistungen an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden. Die Beauftragung einer (Folge-)Leistung kann auch optioniert im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr.1 GWB und/oder eine Leistung kann vom Auftraggeber in verschiedene Pakete aufgeteilt werden. Eine Aufteilung der Leistung in verschiedene Pakete kann insbesondere Anwendung finden, wenn der Leistungserbringung eine Leistungsfindung bzw. Leistungsbestimmung durch den Auftragnehmer vorausgeht

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Entwicklung digitaler Qualifikationsangebote im Politikfeld Soziales sind durch die zukünftigen Rahmenvertragspartner verschiedene Leistungen zur Konzeption, Erstellung und Umsetzung von digitalen Lernmedien zu erbringen. Dabei ist grundsätzlich vorgesehen, dass zusammenhängende Leistungen aus Konzeption und Erstellung als Paket ausgeschrieben und von einem Auftragnehmer zusammenhängend erbracht werden sollen. Im Einzelfall können jedoch getrennt Leistungen an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden. Die Beauftragung einer (Folge-)Leistung kann auch optioniert im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr.1 GWB und/oder eine Leistung kann vom Auftraggeber in verschiedene Pakete aufgeteilt werden. Eine Aufteilung der Leistung in verschiedene Pakete kann insbesondere Anwendung finden, wenn der Leistungserbringung eine Leistungsfindung bzw. Leistungsbestimmung durch den Auftragnehmer vorausgeht

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe Vergabeunterlagen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 135-385185
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01-2022-ZVS-OV-III D
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Konzeption und Erstellung digitaler Lerninhalte (e-Learning Content)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01-2022-ZVS-OV-III D
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Konzeption und Erstellung digitaler Lerninhalte (e-Learning Content)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01-2022-ZVS-OV-III D
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Konzeption und Erstellung digitaler Lerninhalte (e-Learning Content)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2022