Bundesdruckerei GmbH - Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesdruckerei GmbH - Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalt- und Grundreinigung mehrerer Objekte (Aufteilung in 2 Lose) in Berlin mit einer zu reinigende Fläche von ca. 142.290 m².
Hauptsitz
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstr. 18 10969 Berlin
Unterhalts- und Grundreinigung im Komplex Kommandantenstr. 18, zu reinigende Fläche ca. 113.438 m².
Das zugehörige Gebäude in der Oranienstraße 91
umfasst eine zu reinigende Grundfläche von insgesamt ca. 5.404 m² und wird voraussichtlich im 2. Quartel 2024 hinzukommen.
Außenstellen
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstr. 18 10969 Berlin
Unterhalts- und Grundreinigung in den vier Außenstellen: Gesamtfläche von Los 2 beträgt ca. 14.358 m² zu reinigende Grundfläche. Im 3. Quartal 2023 kommen zusätzlich ca. 9.090 m² zu reinigende Grundfläche hinzu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung - Hauptsitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung - Außenstelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6HUL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.