Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen an Bundeswasserstraßen des WSA Elbe für den BFB Mittelelbe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 193-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 193-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen an Bundeswasserstraßen des WSA Elbe für den BFB Mittelelbe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 193-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 193-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der ordentlichen Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe (WSA) wird die Verkehrssicherung an Bäumen ausgeschrieben.

---

Zum Leistungsumfang gehören im Rahmen der Verkehrssicherung auf Flächen des WSA, in Damm- und Uferböschungen, sowie entlang der Spundwände fachgerechte Baumpflegemaßnahmen, Fällungen, Gehölzschnitt, Jungbaumpflege sowie Einkürzungen und Wurzelstockfräsungen.

Die zu pflegenden Bäume stehen im Eigentum des WSA Elbe.

Bisherige Baumkontrollen lassen einen voraussichtlich jährlichen Leistungsumfang von ca. 50 Maßnahmen/Bäumen erwarten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Hauptort der Ausführung:

Saale-Leipzig-Kanal km 0 bis 18,93

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zum Leistungsumfang gehören im Rahmen der Verkehrssicherung auf Flächen des WSA, in Damm- und Uferböschungen, sowie entlang der Spundwände fachgerechte Baumpflegemaßnahmen, Fällungen, Gehölzschnitt, Jungbaumpflege sowie Einkürzungen und Wurzelstockfräsungen. Die zu pflegenden Bäume stehen im Eigentum des WSA Elbe.

---

Bisherige Baumkontrollen lassen einen voraussichtlich jährlichen Leistungsumfang von ca. 50 Maßnahmen/Bäumen erwarten. Bei diesen Angaben handelt es sich um Schätzwerte als Kalkulationsgrundlage. Die Angaben sind nicht verbindlich!

---

Die konkrete Maßnahmenanzahl wird nach der jährlichen Baumkontrolle, durch den Revierleiter, an die Auftragnehmerin weitergeleitet. Die Baumkontrollen finden ganzjährig statt. Die konkrete Maßnahmenanzahl wird somit nach den erfolgten Baumkontrollen, durch den Revierleiter, fortlaufend und unverzüglich an die Auftragnehmerin weitergeleitet.

---

Im ersten Jahr fallen mindestens 25 garantierte Maßnahmen/Bäume an. Diese sind in der Maßnahmenliste (Anlage C-04.7) festgehalten.

---

Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Vertragsbestandteilen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann dieses Gesuches innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 135-385188
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 193-22
Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen an Bundeswasserstraßen des WSA Elbe für den BFB Mittelelbe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 193-22)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)

2. Preisblatt (Anlage B-02)

3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

3.1. Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)

4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04)

5. Bestätigung der Ortsbesichtigung (Anlage B-08)

6. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)

-

Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:

1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)

2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)

3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe

4a. Nachweise Qualifikation zur fachlichen Eignung der Mannschaft

SKT-B-Ausbildung und

mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig

4b. Nachweise Qualifikationen zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonals

European Tree Worker;

European Tree Technican;

Arborist;

Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder

eine vergleichbare Qualifikation

5. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)

6. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie

---

Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

---

Ortsbesichtigungen werden wie folgt angeboten:

Für die Angebotsabgabe ist die Ortsbesichtigung verpflichtend und kann wie folgt durchgeführt werden:

am 18.07.2022 und 19.07.22 von 07:00 bis 12:00 Uhr

vom 03.08.2022 bis zum 05.08.22 jeweils von 07:00 bis 12:00 Uhr

Weitere Termine zur Ortsbesichtigung sind nach individueller Absprache möglich, müssen aber bis spätestens zum 05.08.2022 stattgefunden haben.

-

Die Besichtigungstermine müssen bis spätens zwei Werktage vor dem gewünschten Termin vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

-

Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

---

Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

---

In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

---

Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

---

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

---

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

---

Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

---

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

----

Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

----

Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

---

Im Rahmenvertrag (Anlage C-01) und in den Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-03.1) wird der monetäre Höchstwert für den Gesamtvertrag, bei Erreichung der Laufzeit von maximal 4 Jahren, mit 160.000 € netto festgelegt.

-

Die Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-03.1) geben vor, dass im ersten Jahr mindestens 25 garantierte Maßnahmen/Bäume anfallen. Diese sind in der Maßnahmenliste (Anlage C-04.7) festgehalten.

---

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.

Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 09.08.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2022