SPK-ZVS-22-00048-oV-M-AHP_L3 / Fachplanung Ersteinrichtung Labor-/Röntgenplanung nach Umzug MVF ins Haus am Petriplatz Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-00048-oV-M-AHP_L3
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 196-556493)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-22-00048-oV-M-AHP_L3 / Fachplanung Ersteinrichtung Labor-/Röntgenplanung nach Umzug MVF ins Haus am Petriplatz
Fachplanerleistungen für die Labor-/Röntgenraumplanung.
Im Rahmen des Umzuges des Museums für Vor- und Frühgeschichte (MVF) in den Neubau des Archäologischen Hauses am Petriplatz (AHP) ist eine Ersteinrichtung für Labor-/Röntgenraumplanung notwendig.Die Ersteinrichtung wird durch die Nutzer (SPK) selbst durchgeführt, wobei die Schnittstellen zur Gesamtbaumaßnahme und zu den beiden anderen Losen für Ausstattungsplanungen (Regal-/Depotplanung Los 1 und Werkstattplanung Los 2) zu berücksichtigen sind. Das Labor im ist im weitesten Sinne als Chemielabor zu verstehen und verfügt dementsprechend um die nötigen Luftwechselraten und über labortypische Festeinbauten wie Gefahrstoffschrank, Digestorium und Trockenschränke.
Die Nutzeranforderungen müssen weiter präzisiert und abgestimmt werden. Dazu werden maximal zwei Workshops mit dem Nutzer durchgeführt und eine Bedarfsplanung durch den AN aufgestellt. Zur Abschätzung des Planungsumfangs liefern die beigefügten Anlagen eine erste Orientierung. Die Möblierungen sind als integraler Bestandteil des Labors mit zu planen. Es sollen alle Grundleistungen gemäß dem Leistungsbild der HOAI kalkuliert werden. Die Untergliederung erfolgt nach RBBau in Leistungsstufen (LS), die Aufteilung entnehmen Sie bitte der entsprechenden Anlage „Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertag Objektplanung“.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen