Aufgaben der Gebietssteuerung im Stadtumbau- und im Sanierungsgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2022_Stadt1_06
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufgaben der Gebietssteuerung im Stadtumbau- und im Sanierungsgebiet
Zur Umsetzung des Förderprogramms Lebendige Zentren und Quartiere (LZQ) für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet und zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme Badstraße / Pankstraße ist ab dem 16.01.2023 der Beginn der Durchführung der gezielten Koordinierung und Steuerung aller im Gebiet anstehenden Maßnahmen und Projekte im Rahmen einer Prozesssteuerung geplant.
Aufgaben der Gebietssteuerung im Stadtumbau- und im Sanierungsgebiet Badstraße Pankstraße im Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Es besteht eine optionale Verlängerung einmalig um zwei Jahre bis zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bieter und Bieterinnen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ausländische Bieter und Bieterinnen/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der
Senatsverwaltungfür Stadtentwicklung und Wohnen oder gleichwertiger Eintrag bei einer
Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärungen gem. Formular Wirt-124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) nachzuweisen.
Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als ein Jahr:
• Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung
• Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern
• Gewerbeanmeldung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Wirt 214 BVB Mindeststundenentgeld, Wirt 2141 BVB Frauenförderung, Wirt 2142 BVB Schutzklausel, Wirt 2143 BVB Verhinderung von Benachteilgungen, Wirt 2144 BVB Kotrolle Sanktionen, Wirt 2145 BVB Umweltschutzanforderungen, Anlage 1_1 Gebietsabgrenzung, Anlage 1_2 Überschneidungen Gebietskulissen, Anlage Vertragsentwurf, AVB, Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung, Leistungsbeschreibung, Anlage 1_3 Blockkonzepte Erläuterung, 14. RVO mit Gebietsabgrenzung und Begründung (siehe Vergabbeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Zuschlagskriterien
Qualitätskrieterium Konzept Gewichtung 50%
Qualitätskriterium Verteilung der Arbeitsstunden/Personaleinsatz Gewichtung 20%
Preis Gewichtung 30%
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
1. Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
2. Wirt 235 Unteraufträge Eignungsleihe
3. Wirt 2141 BVB Frauenförderung
4. Anlage 2 Personalkalkulation zwingend ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen und kann nicht nachgereicht werden.
Konzept zur Erbringung der Leistung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen und kann nicht nachgereicht werden.
Selbstdarstellung des Büros
Bürostandort oder Bereitschaft der Anmietung von Räumlichkeiten. Auftragsort muss in max. 45 min vom Bürostandort mit ÖPNV oder anderen geeigneten Verkehrsmitteln erreichbar sein
Haftpflichterklärung oder Eigenerklärung im Auftragsfall
Berufliche Qualifikation / Refenzliste
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
1. Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin
unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 03.11.2022 um 9:00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und
Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Vor Auftragserteilung wird eine Abfrage gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) veranlasst. Ausländische Bieter und Bieterinnen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerioum Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die in Nr. 13 der Eigenerklärung von den Bewerbern und Bietern anzugebenen Daten (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternhmen - KMU) werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Ablauf Zuschlags-/Bindefrist: 13.01.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/