Station Berlin Jannowitzbrücke: Brandschutztechn. Ertüchtigung / Grunderneuerung Abwasseranlagen / Instandhaltung Gewölbebogen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58161
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Station Berlin Jannowitzbrücke: Brandschutztechn. Ertüchtigung / Grunderneuerung Abwasseranlagen / Instandhaltung Gewölbebogen
Brandschutztechnische Ertüchtigung:
Für den Hp Jannowitzbrücke besteht ein ganzheitliches Brandschutzkonzept (Index 02 vom 31.03.2017 - wird fortgeschrieben). Die brandschutztechnische Ertüchtigung an dem gesamten Bauwerk Station 3032 Berlin Jannowitzbrücke wird wegen der aufgezeigten Mängel im ganzheitlichen Brandschutzkonzept (gBSK) erforderlich. Ziel der Maßnahmen ist es, die Stationen so auszustatten, dass eine reibungslose Alarmierung und Evakuierung gewährleistet wird. Außerdem sind alle Anlagen innerhalb der Station so zu prüfen und auszurüsten, dass kein zusätzliches Gefährdungspotential entsteht.
Als Bestandsaufnahme ist ein BIM Modell vom gesamten Bauwerk in allen Ebenen und mit sämtlichen technischen Anlagen zu erstellen. Zu planen ist für alle Gewerke die Umsetzung aller Maßnahmen des o.g. gBSKs (sowie zukünftige Fortschreibung) inkl. des dazugehörigen Prüfberichtes Nr. W010_2A/18, Projekt-Nr. 2018010_A vom 28.02.2018. Die Planung aller Gewerke ist durch BIM- Methodik umzusetzen.
Neben der Umsetzung der Maßnahmen des gBSKs beinhaltet die Planung ebenfalls die Umsetzung von Maßnahmen und das Beachten von Anforderungen des Bahnhofsmanagements (BM) und des Vertriebs Commercials (VC) bzw. die Projekte Grunderneuerung Abwasseranlagen und Instandhaltung Gewölbebogen. Dies unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der gültigen Rechtsvorschriften.
Grunderneuerung Abwasseranlagen (Teilprojekt 2)
Die vorhanden Abwasseranlagen stellen ein Gemenge von Altanlagen mit nicht bekannten Schäden und Provisorien dar. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Dies ist nicht Stand der Technik. Alle Grundleitungen sind mit einer Kamera zu befahren und zu dokumentieren. Es ist ein Konzept in Variantenplanung für ein tragfähiges Trennsystem zu entwickeln. Ggf. sind Maßnahmen zur Regenrückhaltung zu konzipieren. Die Anzahl der Hebeanlagen ist auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. In der Passage kommt es bei Regenfällen zu Wasserlachen. Die gesamte Regenentwässerung des Daches und der Gleisbetten ist zu überprüfen und entsprechende Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis zu planen.
Instandhaltung Gewölbebogen (Teilprojekt 3)
Die wasserseitige Fassade des Bogen 60 ist vollflächig mit einigen Fensteröffnungen aus Ziegelmauerwerk hergestellt. Infolge von Unterspülung ist es zu starken Rissbildungen und einem Zusammenbruch in Höhe der Wasserlinie gekommen. Die Bodenplatte und die Fassade des Bogen 60 ist Instand zu halten.
Folgende Aspekte bzw. Gewerke sind Bestandteil dieses gesamten BIM Projektes:
Los 1: Vermessung und BIM-Bestandsmodellierung (LoI &LoD 200), inkl. Anlagen VA und E und Hochbau (Objektplanung Gebäude) und Tragwerksplanung
Los 2:
Planung Techn. Ausrüstung (KGR 410/ 420 HLSK,Wasser-/Abwasseranlagen, KGR 430 Raumlufttechnische Anlagen, KGR 440 Elektrotechnik, Starkstromanlagen 50 Hz, KGR 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, KGR 460 Förderanlagen,
KGR 470 Nutzungsspezifische Anlagen, Sprinkleranlagen,
KGR 480 Gebäudeautomation)
Vermessung und BIM Modellierung; BIM-Planung Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung jeweils für alle Teilprojekte
Vermessung und BIM Modellierung; BIM-Planung Objektplanung Gebäude Lph 1 bis Lph 4 und Tragwerksplanung Lph 1 bis Lph 4
jeweils für alle Teilprojekte
Bei der Planung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem gBSK sind alle erforderlichen Begleitgewerke mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Die optionale Leistungen beinhalten folgende Leistungen/Leistungsphasen:
BIM-Planung Objektplanung Gebäude Lph 5 - Lph 7 und Tragwerksplanung Lph 5 - Lph 6
BIM-Fachplanung Technische Ausrüstung Planung Technische Ausrüstung KG410 - KG480 jeweils für alle Teilprojekte
BIM-Fachplanung Technische Ausrüstung KG410 - KG480 jeweils Lph 1 bis Lph 4 für alle Teilprojekte
Bei der Planung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem gBSK sind alle erforderlichen Begleitgewerke mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Die optionale Leistungen beinhalten folgende Leistungen/Leistungsphasen:
BIM-Fachplanung Technische Ausrüstung KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz,
KG450 TK-BMA-SAA, KG460 MTA, KG470 Nutzungsspez. Anlagen und KG480 GA jeweils Lph 5 - Lph 7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
-Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen / Ing.-Büros in den Angebotsunterlagen zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch entsprechende aktuelle Referenzen, aus denen die Eignung der Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen. Für vorgesehene Subunternehmer sind die Nachweise gemäß VI.3 zu führen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten und/oder Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang) - Mindestanforderungen siehe "Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien"
-Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung und Programmschnittstellen - Detailanforderungen siehe "Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien"
-Nachweis der eingebundenen Fachplaner mit vergleichbaren Objekten - Mindestanforderungen siehe "Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien"
-BIM-spezifische Eignungskriterien:
Nachweis über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert).
Nachweis der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter).
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM-Methodik wie z.B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/ Seminaren.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Am Projekt beteiligte Unternehmen - Siehe Seite 1 der Angebotserklärung zum Arch.-/Ing.-Vertrag (Vergabeunterlagen)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.