Streckenerneuerung + barrierefreier Haltestellenausbau Müggelheimer Straße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0282-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Streckenerneuerung + barrierefreier Haltestellenausbau Müggelheimer Straße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5
Streckenerneuerung + barrierefreier Haltestellenausbau Müggelheimer Straße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5
Berlin
Laut dem § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 gefordert wird. Auch das im Juli 2018 verabschiedete Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sieht in § 31 Abs. 1 eine barrierefreie Gestaltung von Haltestellen sowie sichere Zugangswege als grundsätzliche Anforderungen an den Zugang zum ÖPNV vor und ver-weist auf das PBefG sowie den Berliner Nahverkehrsplan (NVP). LANGE Brücke - Des Weiteren wird die zwischen der Oberspreestraße und Müggelheimer Straße befindliche Lange Brücke von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz (SenUMVK), Abt. V durch einen Neubau ersetzt - Zielsetzung und Fertigstellung in 2028. Hierfür werden Verkehrsräume der Straßenbahn auf besonderem Bahnkörper (Mittel-lage) freigehalten. Die Ausgangssituation ist der Vorplanung von SenUMVK, Abt. V zu entneh-men. Der Planungsbeginn muss direkt nach der Beauftragung und parallel in Abstimmung mit der Senatsverwaltung erfolgen. Hierzu dienen die weiterführende Planung, aber auch Abstimmungs-prozesse sowie die Genehmigungsplanung der Langen Brücke als Vorlage. Es ist ebenfalls da-von auszugehen, dass der zu beplanende Bereich von Schloßplatz bis Köllnischen Platz in ver-schiedenen Bauphasen (Fahren+Bauen) und ggf. über mehrere Jahre erfolgen wird. Auch hier dienen die Bauphasenpläne und Abstimmungen der Senatsverwaltung als Vorlage. Die in dieser Planung entstehenden neuen Gleisanlagen auf der Langen Brücke [bspw. NBS-A, Gleistragplatte (GTP)] können bei Bedarf nach Planfeststellungsbeschluss auch durch den Omnibus in Form einer ÖPNV-Trasse genutzt werden. Die Planungen beinhalten ebenso den Anpassungsbereich in nordöstlicher Richtung vom Schloßplatz Köpenick in die Straße Alt-Köpenick inklusive der dor-tigen Weiche 003 und die Verarbeitung der BVG-Werksplanung für Fahrleitung und Zugsicherung sowie die versetzte bzw. verlängerte und paarige Haltestelle "Köllnischer Platz" - Kombihalte-stelle mit Gleisaufweitung für gleichzeitige Straßenbahn und Busbenutzung (ÖPNV-Trasse). A37247 - In der Müggelheimer Straße soll zu dem in südlicher Lage bereits vorhandenen Gleis ein zweites nördliches Gleis mit einem Abstand von 4,20m gebaut werden. Gemäß Planungsauf-trag der SenUMVK IV C vom August 2021 soll auch dieses Gleis durch den Omnibus in Form einer ÖPNV-Trasse genutzt werden können. Eine gemeinsame neue Kombihaltestelle "Schloß-platz Köpenick" (Länge 82m, Breite 4,20m, 22cm Bordhöhe über SOK) ist in die westliche Fahrtrichtung "Köllnischer Platz" zu berücksichtigen. Aktuell handelt es sich um eine mit mehreren Bäumen versehene Grünfläche. In der Brückenneubauplanung ist seitens SenUMVK eine Vor-haltung der Haltestelle "Schloßplatz Köpenick" vorgesehen. Die bestehende Haltestelle in östli-cher Fahrtrichtung "Müggelheimer Str./Wendenschloßstr." ist auf die o.g. Maße aufzuweiten, zu verlängern und den heutigen Standards anzupassen. Um eine gesamtheitliche Planung der Verkehrsanlagen zu erzielen, werden die Projekte Lange Brücke, 2. Gleis Müggelheimer Straße wie auch der barrierfreie Ausbau der Haltestellen zu einem Gesamtvorhaben zusammengefasst. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die zeitge-rechte, qualitative und wirtschaftliche Planungsdurchführung beauftragt die BVG mit dieser Aus-schreibung auf Basis des PBefG ein Ingenieurbüro.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Streckenerneuerung + barrierefreier Haltestellenausbau Müggelheimer Straße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.